Direkt vor unserem Haus ist die verkehrsberuhigte Straße durch zwei herausnehmbare Absperrpfosten gesperrt. Um von einer Seite des Grundstücks zur anderen zu kommen, müßten wir ca. 2 km fahren, daher nehmen wir ab und zu einen Pfosten heraus. Es kommt auch vor, dass Besucher vor diesen Pfosten parken. Ist dies strafbar?