Wir haben das Problem, daß jeden abend so ab 20.00 Uhr 4 Jungen ca. 10 - 12 Jahren bis nach 22.00 Uhr mit 2 Lederbällen auf ein Holzgaragentor eines städt. Gebäudes knallen. Auf unserer Straßenseite hat die Polizei Kicken auf öffentlicher Straße verboten ist nach § ?????? StVo wegen parkenden Autos und bereits erfolgten Beschädigungen nicht erlaubt. Das Ordnungsamt sieht dies anders, da dies eine 30 Zone ist - die andere Straße auch müßten die Autofahrer aufpassen. Das lächerlichste aber ist, das Ordnungsamt erlaubt auf einer Wendeplatte zu kicken die direkt an einer Hauptverkehrsstraße liegt und dort täglich bis zu 15.000 Autos fahren. Seit ein paar Monaten ist dort auf der Straße generell 30 gefahren wird jedoch 50 und daher kann man von den Autofahrern verlangen, daß sie auf die Kinder Rücksicht nehmen. Wer hat nun Recht die Polizei oder das Ordnungsamt. Man muß noch dazu sagen, daß es mit dem Fahrrad ca. 3 Minuten zu einem Bolzplatz sind, ist den ausl. Kindern jedoch zu weit zum fahren, Erwachsene knallen auf der Wendeplatte auch und der Ball fliegt immer wieder auf die Straße, es gab schon sehr gefährliche Situationen.