rechtskräftiger Vergleich vor dem Amtsgericht, Klägerin hält sich nicht dran...was tun?

wir (die Klägerin und ich) haben einen rechtskräftigen Vergleich vom Amtsgericht von einer Richterin entschieden vorliegen. Nun hält sich die Klägerin nicht an die im Vergleich bestimmten Zahlungen ... desweiteren war dieser Vergleich aussergerichtlich, es fand keine Verhandlung statt. Meine Anwältin hat trotzdem eine Verfahrensgebühr erhoben und eine "Vergleichswgebühr"; nach meiner Meinung hat gar kein Verfahren stattgefunden. Was ist zu tun? Muss ich nun meinen part trotzdem erfüllen obwohl die Gegenseite ihren part nicht erfüllt hat und was kann ich tun? Kann die Anwältin in der gleichen Sache nachhacken? Ich habe im Prinzip auch keine Lust die Anwaltsgebühren zu begleichen (derzeit, da die angelegenheit unzufriedenstellend verlaufen ist). Die Klägerin ist meine Mieterin, die die Miete kürzte um 30% Fenster moniert hat, ich ihr nun 2 Fenster und ein Bad angeboten habe, sie mir jedoch schriftlich mitteilte, dass sie nur von 8-9 und Samstag und Sonntag Zeit hat. Für mich ist und war das arglistige Täuschung und Vorsat z nur um weniger Miete zahlen zu müssen. 10% Abzug sind nun lt. Vergleich p.M. bewilligt und sie musss mir den Rest zurückzahlen. Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen gesehen dass die ganze Wand in der Toilette durchnässt ist, dies hat sie mir nicht gemeldet, hier möchte ich Schadenersatz einfordern.

Rechtsanwalt, Vergleich, Mietrecht, arglistige-taeuschung, Jura, Vermietrecht
Sozialgericht hat Vergleich geschlossen und damit das Verfahren beendet?

Hallo ,

es geht um einen Arbeitsunfall aus dem Jahr 1990 wo ich eine Augenverletzung erlitten habe ..

Aufgrund des Gutachtens der im Auftrage der BG gemacht wurde habe ich eine Mde von 10 anerkannt bekommen mit der Bemerkung das eine Einholung eines Psychosomatisches Zusatz Gutachtens ratsam wäre und natürlich bekam ich einen Ablehnungsbescheid von der BG .

Dies ging vom wiederspruch bis zur Sozialklage wo ich darauf bestand das ein Zusatzgutachten bezüglich Psychosomatischer Folgeerscheinungen gemacht werden sollte , diesem Stimmte das Gericht zu und veranlasste einen Vergleich, mit dem Beide Parteien einverstanden waren .

Vergleich wurde zur Niederschrift wie folgt ausgesprochen , 

Nach eingehender Erörterung der Sach und Rechtslage schließen die Beteiligten folgenden Vergleich

1 . Die Beklagte erklärt sich bereit , die Klägerin auf pyschiatrischem Fachgebiet unter Berücksichtigung des Aufforderung § 200 SGB Abs. 2 VII begutachten zu lassen und der Klägerin dann einen neuen rechtsbehelfsfähigen Bescheid aufgrund des Antrags vom 21..7.2009 auf Gewährung einer Verletztenrente zu erteilen .

2 Die Beteiligten sind sich einig , das auf Augenärtzlichem Fachgebiet wegen der Folgen des Unfalls vom 12.3.1990 derzeit eine Mde von 10 v.H besteht

  1. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten

  2. Die Beteiligten sind sich einig , das hiermit der Rechtsstreit im vollem Umpfang erledigt ist .

Vorgelesen und genehmigt .

Darauf hin habe ich mich einem Pyschosomatischen Gutachten begeben und das Gutachten viel zu meinen Gunsten mit 100 Mde v. H aus ..

Dieses Gutachten ist bei der BG eingegangen und Sie haben es als nicht Verwertbar eingestuft . Ich soll einen Gutachter die Sie mir zur Auswahl gestellt haben ernennen und mich einem Neuen Gutachten unterwerfen .

Können die das machen oder kann ich den Vergleich des Gerichts Vollstreckend geltend machen ???

Bitte um Hilfe , ich bin am verzweifeln mit der BG :(

Vergleich, Unfallrente

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vergleich