Hallo ,

es geht um einen Arbeitsunfall aus dem Jahr 1990 wo ich eine Augenverletzung erlitten habe ..

Aufgrund des Gutachtens der im Auftrage der BG gemacht wurde habe ich eine Mde von 10 anerkannt bekommen mit der Bemerkung das eine Einholung eines Psychosomatisches Zusatz Gutachtens ratsam wäre und natürlich bekam ich einen Ablehnungsbescheid von der BG .

Dies ging vom wiederspruch bis zur Sozialklage wo ich darauf bestand das ein Zusatzgutachten bezüglich Psychosomatischer Folgeerscheinungen gemacht werden sollte , diesem Stimmte das Gericht zu und veranlasste einen Vergleich, mit dem Beide Parteien einverstanden waren .

Vergleich wurde zur Niederschrift wie folgt ausgesprochen , 

Nach eingehender Erörterung der Sach und Rechtslage schließen die Beteiligten folgenden Vergleich

1 . Die Beklagte erklärt sich bereit , die Klägerin auf pyschiatrischem Fachgebiet unter Berücksichtigung des Aufforderung § 200 SGB Abs. 2 VII begutachten zu lassen und der Klägerin dann einen neuen rechtsbehelfsfähigen Bescheid aufgrund des Antrags vom 21..7.2009 auf Gewährung einer Verletztenrente zu erteilen .

2 Die Beteiligten sind sich einig , das auf Augenärtzlichem Fachgebiet wegen der Folgen des Unfalls vom 12.3.1990 derzeit eine Mde von 10 v.H besteht

  1. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten

  2. Die Beteiligten sind sich einig , das hiermit der Rechtsstreit im vollem Umpfang erledigt ist .

Vorgelesen und genehmigt .

Darauf hin habe ich mich einem Pyschosomatischen Gutachten begeben und das Gutachten viel zu meinen Gunsten mit 100 Mde v. H aus ..

Dieses Gutachten ist bei der BG eingegangen und Sie haben es als nicht Verwertbar eingestuft . Ich soll einen Gutachter die Sie mir zur Auswahl gestellt haben ernennen und mich einem Neuen Gutachten unterwerfen .

Können die das machen oder kann ich den Vergleich des Gerichts Vollstreckend geltend machen ???

Bitte um Hilfe , ich bin am verzweifeln mit der BG :(