Unterschied?

Hallo Leute es geht hier um folgendes Text genau Lesen und Antworten

danke

Dass die Gleichstellung bei der Staatsanwaltschaft Saarland hergestellt wird.

Dass ein Städtlicher Angestellter genau so bestraft wird. wie der Otto Normalverbraucher .

Dass es aufhört, dass man Unterschiede bei der Staatsanwaltschaft Saarland

macht zwischen einem Städtischen Angestellten und einem Privatmann, dass die Staatsanwaltschaft SB den Städtischen Angestellten bei Straftaten schützt .

Der Städtische Angestellte muss bei Straftaten auch bestraft werden.

Der Städtische Angestellte Markus A Schwimmmeister aus Wadgassen .

hat die Straftatbestände Betrug§263 StGB Urkundenfälschung §267 StGB, Einbruch § 244StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, Falsche Verdächtigung §164 StGB Verleumdung § 187 StGB, Betrug §263 StGB erfüllt, die Staatsanwaltschaft ist dieser Sache nicht nachgegangen, weil er ein Städtischer Angestellter ist. Das Widerspricht dem Gleichheitsprinzip, der im Grundgesetz festgehalten ist.

Weil dieses Gleichheitsprinzip sagt eindeutig aus, dass jeder vor den Ermittlungsbehörden gleich anzusehen ist. Aber dieses gilt leider nach meinen Erfahrungen im Saarland nicht, da wird ein Städtischer Angestellter verschont meine eigene Erfahrung

Ich habe eine Schriftliche Petition schon eingereicht, die läuft unter dem AZ Pet 4-19-07-99999-037440

Ich finde es ungerecht, dass man von Seiten des Staatsorganes wie der Staatsanwaltschaft im Saarland. eine Strafanzeige gegen einen Städtischen Angestellten wie Herr Markus A aus Wadgassen nicht nachgeht.

Und das Gericht gefälschte Unterlagen als Beweis zulässt, dieses gehört umgehend abgeschafft und auch geändert, weil jeder muss für seine Straftat auch bestraft werden, da darf es nicht wie gehabt Unterschiede geben. Das Gericht darf keine Gefälschten Unterlagen als Beweis zulassen, wie im Verfahren

AZ 42 C 15/19(10) bereits geschehen.  

Recht, Unterschied

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