Hallo Ihr Lieben :-) Ich habe vor der Geburt meines Kindes eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Die Beistandschaft hat dann wegen Unterhalt die Einkommensverhältnisse des KV angefordert. Derzeit ist er aber zahlungsunfähig und hat sich auch geweigert den Mindestunterhalt betitelten zu lassen. Daraufhin wurde mir nahegelegt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser wurde bewilligt. Meine Frage nun: Was macht die Beistandschaft jetzt noch wenn ich Unterhaltsvorschuss bekomme? Was ist wenn er demnächst arbeitet und dann einfach den Vorschuss an die Vorschusskasse überweist? Kümmert sich dann die Unterhaltsvorschussstelle darum, dass er selber Unterhalt zahlt UND den Vorschuss zurückzahlt oder muss ich für den normalen Unterhalt (der ja höher ist) immer wieder tätig werden? Kümmert sich die Beistandschaft unaufgefordert weiterhin um die Eintreibung des "normalen" Kindesunterhalt oder ist die Sache für die gegessen weil ich jetzt Unterhaltsvorschuss bekomme? Fordert die Unterhaltsvorschussstelle vom KV in regelmäßigen Abständen seine Einkommensverhältnisse oder zahlen die mir einfach 72 Monate lang den Unterhaltsvorschuss und fordern es irgendwann vom KV zurück?
Danke schon mal für Antworten. Manu