Hallo erst mal, vielleicht weis jemand mit diesem Thema Bescheid. Meine Enkeltochter hat einen Unehelichen Sohn 20 Monate alt,sie lebt von Harz IV und bekommt Unterhaltsvorschuß, da der Kindesvater keinen Bock hat zu arbeiten. Sie hat des Kindeswillen immer zugelassen, das der Kindesvater, mit dem sie nicht zusammen lebte, und der keine Wohnung hat, das dieser sein Kind sehen konnte. Nun ist es auch manschmal passiert, das der Kindesvater 3-4 Tage bei ihnen geblieben ist. Unser Enkeltochter dachte, das sie dem Kind zuliebe noch mal einen Versuch machen sollte, um mit dem Kindesvater wieder zusammen zu kommen. Aber nach zwei drei Tagen fing der Kindesvater an Krach zu machen, er hielt unserer Enkeltochter ein Messer an den ´Hals, weil es mal wieder nicht so lief, wie er es wollte. Danach hat sie sich entgültig von ihm getrennt. Nun erpresst er unsere Enkeltochter damit er wolle das gemeinsame Sorgerecht, und wenn sie es ablehnen würde, dann würde er den Behörden sagen, das er bei ihr gelebt habe, und sie würde dann bestraft, da sie diese Veränderung (3-4 Tage) den Behörden nicht mitgeteilt habe. Unser Enkeltochter ist fix und fertig, und wir auch. Wir haben ihr geraten einen Anwalt einzuschalten, und sie bei diesem zu erkundigen, ob sie dazu verpflichtet gewesen sei diese 3-4 Tage zu melden.