Hallo. Ich hätte eine Frage. Wenn ein Kind größtenteils bei der Mutter lebt, der Vater aber das Kind aller 2 Wochen am We bis Montag bei sich hat sowie an Feiertagen (gerichtlich geregelt nachdem der Vater zwecks Umgangsrecht und Sorgerecht geklagt hatte), frage ich mich ob die Mutter trotzdem den vollen Unterhalt bekommt. Bzw. Sie hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Das Jugendamt holt sich dies dann vom VAter wieder (es besteht kein Titel). Die Höhe Beträgt 133 Euro. Soweit wäre ja alles ok....aber....der Vater soll sozusagen Unterhalt zahlen, wobei er noch einmal extra alle Klamotten für das Kind wenn es bei ihn ist selber kaufen muß, genauso auch die Miete für ein Kinderzimmer. Es heißt zwar die Mutter müßte die Klamotten mit geben für das sie ja Unterhalt bezieht oder Kindergeld, tut dies aber nicht. Sie ist seit Jahren arbeitslos und ich frage mich ob dies dann gerecht ist. Wieso muß die Mutter so gesehen 0 für ihr Kind aufbringen da sie ja alles bezahlt bekommt vom Staat oder Unterhalt, der Vater muß aber praktisch 2 mal dafür zahlen?? Kann man nicht vom Jugendamt verlangen das der Unterhalt dann angerechnet wird irgendwie beim Vater, also gekürzt?