Invaliditätssumme für Kind aus Unfallversicherung an Eltern ausbezahlt?

Nach einem folgenschweren Unfall meines Sohnes (versicherte Person) wurde die Invaliditätssumme von der Unfallversicherung an mich (Vater, Versicherungsnehmer)ausbezahlt. Diese Leistung soll ja meinem Sohn dienen, der sicherlich wegen seiner dauerhaften Behinderung einen erhöhten Bedarf haben wird. Ich möchte nun die erhaltene Invaliditätsleistung meinem Sohn, für den sie ja als versicherte Person bestimmt war, zur Verfügung stellen.

Nun meine Frage: Ist die Übertragung dieser Invaliditätsleistung im steuerrechtlichen Sinn eine Schenkung, welche zu anderen Zuwendungen meinerseits addiert werden muss und dadurch für meinen Sohn eine Schenkungssteuerpflicht auslöst?

Er war damals 16. Dann musste ich 4 Jahre gerichtlich darum streiten. Nun ist er über 20. Eine Unfallrente war leider nicht vereinbart. Die einmalige Invaliditätsleistung kann diesen Zweck aber trotzdem erfüllen. Er wird in seinem Arbeitsleben durch seine verminderte Leistungsfähigkeit sicherlich Einbußen haben, was ihm den Erwerb von Wohneigentum erschweren bis unmöglich machen wird.  Mit Hilfe dieser Invaliditätsleistung könnte er sich wahrscheinlich trotzdem  Wohneigentum anschaffen, was sich ja auch unterstützend wie eine Rente auswirken würde. Nochmal, ich würde gerne wissen, ob die Übertragung unter Berücksichtigung mir bekannter Freibeträge wie eine echte Schenkung steuerlich relevant ist. Er war ja versicherte Person, ich aber als VN eben der Bezugsberechtigte! Ich wollte als fürsorglicher Vater mit der privaten Unfallversicherung für meinen Sohn vorsorgen und nicht für das Finanzamt!

Recht, Kinder und Erziehung, Schenkungssteuer, Unfallversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Muss ich Abschleppdienst wirklich wie folgt bezahlen?

Hallo,

vorweg: Bitte keine (guten) Ratschläge ohne fundierte Kenntnisse (also nicht sowas wie: Lass halt alles den Anwalt machen!). Ja, davon gibt es hier immer einige, aber diese sind eigentlich immer irgendwie unbrauchbar :-) Danke.

Am Freitag ist mir jemand heftig ins Heck gefahren, und mein Auto wurde auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt, weil ich ins Krankenhaus zur Wirbelsäulen Untersuchung musste. Nun möchte ich das Auto vom besagten Schleppdienst in die Werkstatt schleppen lassen - dies würde zwar auch die Werkstatt tun, aber dann verzögert sich alles, und das will ich nicht.

Jetzt fordert der von der Polizei beauftragte Schleppdienst ~430 Euro Kosten (für eine Schleppdistanz von knapp 15-20 km, und Stellplatzgebühr für 5 Tage). Das kommt mir unverhältnismäßig hoch vor! Noch dazu wollen sie die Gebühr in bar bei Abholung des Autos kassieren.

Mir regt sich hier der Verdacht, dass man mich abzocken möchte, in dem Wissen, ich bin die Geschädigte und werde schon bezahlen, weil ich ja annehmen muss, das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederzusehen.

Meine Fragen sind:
- Ist die Gebühr gerechtfertigt?
- Muss ich das jetzt wirklich bei Abholung bezahlen? Kann man mir was verweigern wenn ich mich weigere (zB meinen Autoschlüssel).?
- Habe ich Anspruch auf andere Zahlungsmöglichkeiten?

Danke!

Abschleppdienst, Unfall, Recht, Unfallversicherung, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Unfall beim rückwärts ausparken - Wer ist Schuld?

Vorab: Auch wenn gutefrage für mein Problem nicht die beste Lösung ist, besänftigt es vielleicht zumindest mein Gewissen.

Folgendes Problem: Heute Mittag bin ich auf einem Parkplatz mit einem rückwärts ausparkenden Auto kollidiert. Ich war auf Parkplatzsuche, als ein Auto auf der rechten Seite ausgeparkt ist und wir somit zusammengekracht sind. Bei mir ist vorne die rechte Seite der Stoßstange komplett hin, außerdem ist der Scheinwerfer und der Kotflügel beschädigt. Die Unfallgegnerin war anfangs recht einsichtig, wir haben Nummern getauscht und eine Zeugin, die das ganze Geschehen gesehen hat, gefragt, wer denn Schuld ist. Diese hat geantwortet, dass das ganze blöd gelaufen ist, aber die Ausparkerin wahrscheinlich die Schuld tragen muss, woraufhin diese erwiderte, dass sie das schon vermutet hat. Ich um ehrlich zu sein auch.

Wie gesagt, die Unfallgegnerin erschien mir sehr einsichtig, weshalb ich davon absah, die Polizei zu holen. Dumm wie ich bin hab ich natürlich auf vergessen, Bilder vom Unfallgeschehen zu machen. Heute Abend haben wir uns nochmal zusammengerufen um den weiteren Ablauf zu klären, als sie plötzlich auf Teilschuld plädierte, da ich ja wohl auch nicht aufgepasst hätte, dies sogar beim Unfallsort zugegeben habe (das ist übrigens absoluter Schwachsinn, ich hab auf ihre Aussage, dass wir beide wohl nicht aufgepasst haben, nur keine Antwort gegeben. Wie gesagt, ich war auf Parkplatzsuche, deshalb erst recht vorsichtig und langsam).

Meiner Versicherung schilderte ich das ganze schon, morgen werde ich auch ihrer Versicherung meine Sicht erzählen. Die Frage ist nun, wie ihr das ganze seht. Soll ich morgen noch zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben oder erst mal abwarten und erst falls sich ihre Versicherung sträubt einen Anwalt einschalten?

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Rechnung für einen Kostenvoranschlag nach Unfall (als Geschädigter)?

Hallo! Ich habe ein kleines Problem: Vor kurzem ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren. Dieser hat sich auch an die Polizei gewandt, hat alles super funktioniert. Ich habe mich darauf mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese verlangten, dass ich den Schaden reparieren lasse oder Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen lasse, nach dem dann abgerechnet wird. 

Daraufhin bin ich zu einer KFZ-Werkstatt gegangen, die den Kostenvoranschlag auch gemacht haben und darauf zur Versicherung geschickt haben. Kurz darauf habe ich auch die Schadenszahlung erhalten. 

Nun zur Frage: Nach gut einer Woche habe ich nun von der Werkstatt eine Rechnung für den Kostenvoranschlag erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe versucht, mich ein wenig schlau zu machen und habe folgendes gefunden: 

„Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss.“

Solche Kosten wurden nicht vereinbart (die Werkstätten habe ich zusammen mit meinem Vater aufgesucht). Die Rechnung kam heute mit der Post. Leider waren nichtmal die AGBs der Werkstatt beigelegt, auf der Rechnung befindet sich nur folgender Vermerk: 

„ES GELTEN DIE IM AUSHANG BEFINDLICHEN AGB“

Nach meiner Kenntnis muss auf die AGB schon vor Vertragsabschluss (der meiner Meinung nach nie wirklich stattgefunden hat) hingewiesen werden, oder? 

Ich hoffe, Sie können mir bei diesem Fall behilflich sein. Danke!

Grüße, Niclas Krasenbrink 

KFZ, Recht, Unfallversicherung, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Versicherung will bei Arbeits/Schul Unfall nicht zahlen was tun?

Guten Abend,

Ich hatte bei meinem Praktikum einen Arbeitsunfall bei dem ich mir die Zähne rausgeschlagen habe. Nachdem dann geklärt wurde das die Versicherung des Unternehmens die Zahnartzt kosten übernimmt wurde ich direkt behandelt, aber vor der Behandlung müssten wir etwas unterschreiben wo drin steht, dass es eine private Behandlung ist wovon uns niemand erzählte, da meine Mutter nicht so gut deutsch sprechen konnte hat sie einfach alles überflogen und dann unterschrieben. Naja, ich weiß selber schuld die Versicherung hat nur einen Teil bezahlt den Rest mussten wir zahlen (70 von 180€) danach wurden mir noch die restlichen Zähne gemacht alle nacheinander an unterschiedlichen Terminen unabhängig von diesem Vertrag. Dann hat die Zahnarzt Praxis auf einmal wieder komplett vergessen dass es ein Arbeitsunfall war und wollte mir wieder eine Rechnung an den Kopf drehen. Ich habe die Ärzte vor der Behandlung direkt darauf angesprochen und sie meinten Zitat: "achso ja dann müssen sie das erst bezahlen und die Rechnung dann zu der Versicherung vom Betrieb schicken" davon waren wir aber nicht wirklich begeistert und haben dann nach langen Telefonaten geklärt dass die Zahnarztpraxis vor den Behandlungen ein Formular mit den zu tätigenden kosten,Datum usw. Erstellt und es zu der Unfallversicherung schickt(wir haben ein Brief bekommen den wir der Praxis geben sollten wo drin steht was die Versicherung alles braucht)

Soweit ganz gut, knapp ein monat nach den Behandlungen kam erstmal eine Fette Rechnung von um die 500€ (+ Abmahnung ,weil es nicht bezahlt wurde) zu uns nach Hause und ein Brief von der Versicherung in dem steht, dass sie die Rechnung nicht zahlen da es eine private Behandlung war. Nun wissen wir nicht was wir tun sollen denn es ist eine große Summe die wir nicht ebenso abzahlen können. Außerdem waren wir heute noch bei der Praxis und haben darüber gesprochen warum wir die Rechnung bekommen obwohl wir nichts unterschrieben haben. Es hat sich herausgestellt, dass die Zahnarztpraxis noch nicht einmal das Dokument was sie vor der Behandlung zur Versicherung schicken sollten geschickt haben. Ich kann echt nicht fassen wie unfähig die Leute dort sind denn sie meinten 2 Tage nach dem wir ihnen Bescheid gesagt haben das sie das Dokument schon haben und auf dem PC gespeichert haben. Jetzt müssen wir das gleiche nochmal morgen hinbringen.

Das Praktikum ging von der Schule aus und der Unfall ereignete sich vor ungf. 4 Monaten, zu dem Zeitpunkt war ich 14 Jahre alt falls es eine Rolle spielt.

Hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt und ich bedanke mich schonmal herzlich im voraus für eure antworten.

Schönen Abend noch.

Lg

Schule, Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Praktikum, Unfallversicherung, Zahnarzt, Umfall
Kostenvoranschlag von Versicherung massiv gekürzt, was tun?

Hallo Leute,

vor kurzem ist mir jemand in meinen Ford (Baujahr 2001) gefahren. Der Schaden war mäßig hoch und ich habe mir einen Kostenvoranschlag im Autohaus Ford besorgt. Dieser Betrag beläuft sich auf 1505,49€ Brutto (1265,12€ Netto). Da der Schaden an der Stoßstange zwar sichtbar ist, jedoch nicht zwingend repariert werden muss, hatte ich eine fiktive Abrechnung in Erwägung gezogen (Auto soll nicht repariert werden).

Jetzt bekam ich einen Brief von der "Continentale AG". Zunächst einmal wurde die Mehrwertsteuer abgezogen, was bei einer fiktiven Abrechnung ja auch korrekt ist, da diese Kosten ja nicht anfallen. Allerdings heisst es nun: 1265,12€ Netto und dann weiter: "Abzüge gemäß Prüfbericht: 468,89€". Wodurch mir letztendlich (mit 25€ Nebenkosten) noch 821,21€ Entschädigung zustehen würde.

Begründet wird das u.a. mit einer "kostengünstigeren und mindestens gleichwertigen Referenzwerkstatt".

Weiterhin heisst es: "Folgende Ersatzpositionen (Halter Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar: Ersatzteile - 204,82 EUR

Die Erneuerung (Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar. Hier ist eine fachgerechte Instandsetzung möglich. Entsprechende Instandsetzungs- und Lackierzeiten wurden berücksichtigt: Ersatzteile - 421,20 EUR Arbeitslohn - +15 AW = +157,13 EUR"

Mir wurde also letztlich fast 50% gekürzt und das möchte ich nicht akzeptieren! Kennt sich jemand damit gut aus und kann mir sagen welche Schritte ich als nächstes einleiten sollte?

Vielen Dank, Mendo353

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Greift die Unfallversicherung?

Hallo, vor bald 3 Jahren habe ich mich an meinem Daumen verletzt. Ich hab einen ziemlich heftigen Schlag darauf bekommen. Ich bin direkt zum Arzt gegangen. Dieser meinte dann, dass mein Daumen innerhalb von ungefähr 2 Jahren wieder vollständig heilen würde. Wie ich ja bereits sagte, sind jetzt fast 3 Jahre um, und es hat sich noch nichts gebessert. Die Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt und der Finger ist noch immer geschwollen und schmerzt teilweise. Also war ich vor kurzem wieder beim Arzt (noch kein halbes Jahr ist um). Der gleiche Arzt meinte jetzt, dass mein Daumen nie wieder heilen würde. Es wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und es stellte sich heraus, dass der Arzt eine weitere Verletzung zusätzlich zu der davor diagnostizierten übersehen hatte. (Diese war soweit ich weiß schon damals nicht heilbar) Seit der Verletzung ist ja schon ziemlich viel Zeit vergangen. Greift die Unfallversicherung jetzt, weil ich ja wegen dem Arzt keine Anfrage an die Versicherung gestellt habe? Dieser meinte ja, der Daumen würde heilen, in so einem Fall bekommt man ja kein Geld. (Bin gesetzlich versichert/1.diagnostizierte Verletzung: Kapselriss/2. diagnostizierte Verletzung: Wachstumsfuge zertrümmert)

Danke für alle Antworten!!!
(fachliche Antworten wären besonders gut 😊)

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Was zahlt die Unfallversicherung?

Hallo Zusammen, ich hatte im Juni 2014 einen Unfall zuhause. Mir ist ein Karton mit 30kg Gewicht auf das rechte Handgelenk gefallen. ich hatte dann einen Kahnbeinbruch und meine Hand kam erst mal 12 Wochen in Gips. Danach blieben aber die Schmerzen. bei einem MRT der Hand kam raus das ich eine TFCC-Laison hatte und diese wurde dann operiert. Da die Schmerzen immer wieter blieben, wurde eine Denervierung ( kappung der Schmerznerven vorgenommen). Dann kamen Taubheitsgefühle in der Hand hinzu und kribbeln. Dann stellte der Neurologe fest das es sich als nebenwirkung zum Unfall und der OP ein Karpaltunnelsydrom hatte. Die Hand wurde erneut operiert. Im jahr 2015 erfolgte dann ein Gutachten. Dies konnte aber abschließend nicht gemacht werden, da die Hand erneut operiert werden sollte. Man riet mir zur Vollversteifung des handgelenkes. Da ich aber mit 35 jahren und Rechtshänder sehr jung bin, bekam ich erstmal eine Schiene und habe mich gegen die OP entschieden. In einem erneuten MRT stellte man fest das es in der Hand zystische Veränderungen und arthrosische Veränderungen gibt. Jedoch wollte ich das Verfahren mit der unfallversicherung zum Ende bringen. Damals nachdem Unfall hat man mich versucht mit einer Einmalzahlung von 3.000€ abzuspeiesen. Jetzt 3 jahre später ist die Hand kaputt und ich kann meinen Beruf als Hauswirtschafterin nicht mehr ausüben. Mich würde jetzt mal der Indivalitätsgrad interssieren. Auch wenn eine Vollversteifung noch nicht geschehen ist, wird es irgendwann darauf hinauslaufen. Wie kann man sowas eingrenzen. Ich habe eine invaliditätshöchstsumme (100%) von 262.500 € Eine Grundsumme von 50.000€. Ich würde gerne ungefähr wissen womit ich rechnen könnte. Progression 525%.

Lieben Dank

Unfallversicherung, Invalidität
Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann da evtl sogar jemand einen rechtlichen Tipp geben. Folgendes ist passiert: Vor einer Woche haben wir ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Recht günstig, weil es ein Baustellenfahrzeug werden sollte und wir nicht jeden Kratzer bereuen wollten. War aber trotzdem ein gutes Angebot, denn wir haben 2400€ bezahlt und das Auto stand noch da wie ein Neuwagen. Nunja, gestern Abend lagen wir nichtsahnend auf der Couch, als es auf einmal einen Knall gab. Als wir raus gingen sahen wir was passiert ist: Ein 'parkendes' Auto (kein Gang drin und keine Handbremse gezogen) hat sich selbstständig gemacht - ist die halbe Straße runtergerollt und in unser Auto gerast. Der Schaden: Das Heck ist völlig demoliert und die Anhängerkupplung hat den Reifen von der Felge geschlagen. So, die Werkstatt sagt der Schaden beläuft sich auf 4500€ (eine Achsvermessung muss natürlich auch noch gemacht werden, wenn die einen Schaden abbekommen hat, kommt das auch noch dazu). Da der Schaden nun mindestens doppelt so hoch ist, wie der Wiederbeschaffungswert muss die Werkstatt einen Gutachter hinzuziehen. Dieser wird vermutlich sagen, dass eine Reparatur sich nicht lohnt. Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten wir nun haben? Bleiben wir auf dem Schaden oder den Kosten, die jemand anderes verursacht hat, nun sitzen? Soweit ich weiß zahlt die Versicherung ja nun nur den ermittelten Wert des Autos. Damit bekomme ich aber weder das Auto repariert, noch auf die schnelle ein neues zuverlässiges Auto! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, wie wir nun noch an so viel Geld wie möglich kommen? Wir könnten mit der riesen Delle im Auto leben, solange es nur optisch ist. Aber dafür, dass wir daran keinerlei Schuld hatten, ist es ja nicht wirklich fair, wenn wir dafür nicht irgendeine Entschädigung bekommen.. Bin für jeden Tipp, wie man nun vorgehen könnte, dankbar. Vielleicht ist ja jemandem schon mal etwas Ähnliches passiert oder kennt sich da sonst irgendwie aus..?

Danke im Voraus, Laura

Auto, Autounfall, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Werkstatt, Rechte, Gutachter, Unfallversicherung
Nase gebrochen durch Unbekannten- was soll ich der Versicherung sagen?

Nase gebrochen durch Unbekannten Hallo liebe Community,

Ich bin gerade ziemlich ratlos: Folgendes ist geschehen:

Ich war mit einem Kollegen auf einem Fest. Das Zelt wird geschlossen und alle werden rausgeschickt. Ich stehe mit meinem Kollegen am Ausgang und wollen unser Bier fertig trinken. Dann uriniert ein Unbekannter in ziemlicher Nähe meines Kollegen. Mein Kollege fragt dann was das soll, dieser Unbekannte fängt dann plötzlich an meinen Kollegen anzugreifen. Der Kollege schlägt anschließend dem Unbekannten das Maßkrug ins Gesicht und der Kampf war vorbei. Zumindest für diese Beiden. Anschließend kommt ein Freund des Unbekannten auf mich zu und fragt mich was das soll. Ich erkläre ihm freundlich, dass es keinen Sinn macht darüber zu reden und bitte Ihn mit seiner Freundin zu gehen. Er geht dann auch weg, kommt aber plötzlich wieder und gibt mir einen Schlag mit seinem Kopf in mein Gesicht. Die Folge war eine gebrochene Nase. Zu allem Überfluss packt mich dann die Security und schmeißt mich zu Unrecht raus. Die Nase habe ich im Krankenhaus behandeln lassen. Anzeige gegen Unbekannt wollte ich nicht stellen, da mein Kollege auf Bewährung ist und mit einem Maßkrug hantiert hat. Dem Arzt habe ich gesagt, dass ich ein Schlag einer Person bekommen habe. Nun kam die Nachfrage meiner Krankenkasse, wie das passiert sei. So ein Glückskecks wie ich bin und nicht wusste, dass die Krankenkasse Einsicht in Arztberichte hat, habe ich geschrieben,dass mir eine Tür ins Gesicht geschlagen worden sei. Nun gab es prompt einen weitern Nachfragebrief, wo ich gebeten werde mitzuteilen, bei welcher konkreten Gelegenheit sich der Unfall ereignete, Diese Information ist notwendig, um die Zuständigkeit der gesetzl. Unfallversicherung auszuschließen. Wie auch immer. Meine Frage ist folgende: Wie soll ich am besten vorgehen? Habe nicht das Geld als Student Rückzahlungen zu erstatten. Ich bitte um Verständnis, da sich das bei meinem Kollegen, um einen Freund seit Kindesalter handelt.

Vielen Dank im Voraus - ich wünsche allen Mitlesenden einen schönen Tag.

Unfall, Versicherung, Nase, Unfallversicherung
Unfallversicherung private?

Guten Tag, vielleicht kann mir jemand auf dem Gebiet der privaten Unfallversicherung weiterhelfen. Am heutigen Tag erhielt ich von der Unfallversicherung über die Höhe der Zahlung bescheid, ich bin Versicherungsnehmer. Der Unfall meines Mannes war am 13.05.13. Nach 1,5 Jahren wurde mein Mann schon einmal begutachtet. Der Gutachter damals gab uns den Tipp die Begutachtung nach hinten (3 Jahre nach dem Unfall) zu verlegen, da es hätte sein können, dass er in der Zwischenzeit ein künstliches Hüftgelenk erhalten hätte. Dann hätte er mehr Geld von der Unfallversicherung erhalten. Bis zum heutigen Tag wurde diese OP noch nicht notwendig, zum Glück. Im Mai waren nun die 3 Jahre um. Die Unfallversicherung hatte 3 Monate zuvor den Gutachter wieder beauftragt. Die 3 Jahresfrist ist im Mai abgelaufen. Die Gutachten sind allerdings erst jetzt fertig geworden. Bei den 4 Gutachten handelt es sich um die von der BG in Auftrag gegeben. Diese wurde für die private Unfallversicherung mit herangezogen. So und nun zu meiner Frage. Bei der erste urologische Gutachten bekam mein Mann 15% MDE. Zwischenzeitlich hat er einen Blasenschrittmacher implantiert bekommen. Laut der MDE Tabelle steht ihm da 20-40% zu. Das neue urologische Gutachten ergibt aber nur eine MDE von 10%. Und diese 10% wurden von der Unfallversicherung herangezogen. In meinem Augen ist das aber zu wenig. Kann man Widerspruch einlegen bei der Unfallversicherung, wegen den 10% des urologischen Gutachten ?

Danke im Voraus!

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Unfallversicherung, Widerspruch
Indirekte Unfallbeteiligung?

Hallo miteinander,

ich war heute in einen Unfall verwickelt, zumindest indirekt. Ich kam von einer Seitenstraße zu einer T-Kreuzung, wollte links abbiegen und hatte eine grüne Ampel. Von links kamen mehrere Autos an die Kreuzung angefahren. Ich bemerkte, dass zwei Autos geradeaus weiter fuhren, obwohl sie eigentlich rot haben müssten, ging voll in die Eisen und kam noch vor der Kreuzung zum stehen (kein Schaden).

Das vordere Auto der beiden bremste und das hintere Auto fuhr auf, nur Blechschäden ohne Personenschaden. Meine Beobachtungen dabei waren, dass die Autos, die von rechts gefahren kamen (Spur geradeaus), an ihrer Ampel noch standen und die drei Autos hinter den beiden Unfall beteiligten Autos nur langsam und mit mehr Abstand an den Unfallort fuhren (als wäre die Ampel eben erst umgesprungen). Ich bin somit der Meinung, dass ich grün hatte und die beiden anderen Autos aus Versehen die Rechtsabbiegerampel mit der Ampel für geradeaus verwechselten.

Wir sind dann alle zur Seite gefahren, haben Daten ausgetauscht und die Polizei gerufen. Wie gesagt, bin ich mir 100%ig sicher, dass ich nicht schuld bin und grün hatte, trotzdem natürlich indirekt an dem Unfall beteiligt war. Die beiden anderen schoben übrigens natürlich mir die komplette Schuld zu. Ich wurde total ignoriert und auch ziemlich dumm angemacht... Die Polizisten sagten, dass hier zwei Aussagen gegen meine stehen (obwohl meine Aussage glaubhafter wohl war) und sie deswegen eine Anzeige wegen des Überfahren einer roten Ampel aufnehmen müssen (240€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).

Die beiden anderen behaupten natürlich, dass sie grün hatten. Die hintere Fahrerin hielt aber keinen Sicherheitsabstand ein und war wohl auch etwas abgelenkt durch ihr kleines Kind (sagte sie selbst).

Jetzt meine Frage: Dass ich von der Polizei irgendwann höre, ist mir klar. Dass ich dann dagegen angehen kann juristisch ist mir auch klar, obwohl ich inzwischen gewillt bin, es einfach zu bezahlen und dann meine Ruhe zu haben. Vor allem da ich nicht unbedingt auf mein Auto angewiesen bin. Aber wie mache ich das mit der Versicherung? Muss ich da was melden? Und wenn ich die Strafe von der Polizei einfach akzeptiere, wird das dann als Schuldeingeständnis von der Versicherung verstanden?

Was sagt ihr? War mein erster Unfall...

Unfall, Unfallversicherung
Überholter schert ohne zu blinken aus, wer ist schuld?

Hallo liebe Community,

ich habe da mal eine Frage: letzte Woche bin ich (innerorts) in eine Straße eingebogen und sehe etwa 200+ Meter vor mir, wie ein Smart hinter einem langsam fahrenden Müllwagen steht bzw langsam fährt. Ich habe freie Sicht in Richtung Gegenverkehr, blinke und führe das Überholmanöver durch. Als ich etwa auf gleicher Höhe mit dem Smart bin, schert dieser plötzlich aus und fährt mir in die Seite. Wir haben also angehalten, die Dame hat die Polizei gerufen (ich habe sie darauf hingewiesen, dass dieses nicht nötig ist) und diese ist dann gekommen.

Die Fahrerin des Smart hat der Polizei gegenüber bei der Schilderung des Vorfalls erzählt, dass sie nicht geblinkt und keinen Schulterblick gemacht hat.

Für mich war der Fall also klar, da:

-> ich keine Gelegenheit hatte den Unfall zu verhindern

-> sie eindeutig ihre Sorgfaltspflicht ggü. dem nachfolgenden Verkehr verletzt hat

-> ich nicht ahnen konnte, dass sie rüber zieht.

Nun sind ein paar Tage vergangen und ich rufe bei ihrer Versicherung an um zu erfahren wie der Stand ist, da mein Auto ziemlich was abbekommen hat, und erfahre, dass sie es ihrer Versicherung noch nicht einmal gemeldet hat.

Nun denke ich, dass sie vielleicht eine Möglichkeit sieht, die Schuld von sich abzuwenden.

Was denkt ihr, ist der Fall klar oder übersehe ich hier etwas?

Kann es wirklich sein, dass sie damit davon kommt, einfach ohne zu blinken und ohne einen Schulterblick zu machen die Fahrbahn wechselt? 

Ich meine : wäre ich ein Fahrradfahrer gewesen, und sie wäre einfach ausgeschert, wäre das nicht zu glimpflich ausgegangen.

Unfall, Verkehr, Betrug, irre, Schaden, Straßenverkehrsordnung, Unfallversicherung, überholen, Schulterblick

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