Schulgrundstück in den Freistunden verlassen?

7 Antworten

Weil die Schule für uns haften würde falls uns etwas außerhalb passieren würde...

eben nicht, die gesetzl. Versicherung ist raus, was ist in eurer Schul-Hausordnung zu lesen

Meine Schule meint

Wenn du bei diesem Gespräch vergessen hast, deine Volljährigkeit zu erwähnen, dann hol das in einem zweiten Gespräch nach.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift dann nicht mehr.

Da Du aber auch nach der Schule und so ganz privat ohne die gesetzliche Unfallversicherung auskommen musst...

Ich kann dir nur für NRW eine Auskunft geben, gegebenfalls ist das ähnlich, solltest du in einem BL zur Schule gehen:

"Der Versicherungsschutz besteht auch in den Pausen und Freistunden auf dem Schulgelände sowie auf dem Weg zur Schule. Selbst wenn Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit nach Hause gehen, um Mittag zu essen und nachher wieder zur Schule zurückkehren, um am Nachmittagsangebot teilzunehmen, bleibt der Versicherungsschutz für den direkten Weg nach Hause und zur Schule zurück bestehen."

Für Dich womöglich relevant:" Für Schülerinnen und Schüler der Sek. II, denen die Erlaubnis erteilt wurde, in Freistunden und Pausen das Schulgrundstück zu verlassen, entfällt die Aufsichtspflicht."- nicht Versicherung, über die wird ja in den anderen Absätzen berichtet. Unabhängig vom Alter...

Es kann eine schulische Regelung für die SEk2 geben, ob ihr das Gelände verlassen dürft etc.

Bitte weiterlesen unter "Versicherungsschutz in Pausen, Freistunden und außerhalb des Schulgeländes"

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/Sicherheit_-Aufsicht-und-Erste-Hilfe-im-Ganztag/Versicherungsrechtliche-Fragen/index.html

hmm, ich kenne das so, dass man eigentlich ab 18 das Schulgelände verlassen darf, auch zB in der Pause, zB zum Rauchen, aber aus praktischen Gründen wird das Verlassen meist ab der SEK2 (EP) erlaubt.

Ich würde Dir raten mal in die Schulordnung zu schauen UND beim jeweiligen Kultusministerium zu suchen!


PlueschPikachu 
Beitragsersteller
 09.10.2019, 23:36

Und wie sieht es bei Privatschulen aus? Hab ich vergessen zu erwähnen...

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Spikeman197  09.10.2019, 23:47
@PlueschPikachu

Keine Ahnung...so oder so ist die Versicherung nur vorgeschoben!

Bei Kindern/in der SEK1 hat die Schule eine Aufsichtspflicht! Wenn sie Kinder gehen 'lässt' und iwas passiert, sind sie dran! Diese Aufsichtspflicht erlischt aber mMn mit 16! Danach greift halt Deine/Eure Versicherung, falls etwas passiert, aber die Schule ist halt raus, weil man ab 16 alt und hoffentlich vernünftig genug ist, keinen Quatsch zu machen, oder dafür gerade zu stehen! Auch muss die Schule ja nicht mehr sagen können, wo du bist, wenn Deine Eltern nachfragen oder so! Du bist alt genug, iwas zu unternehmen, OHNE Du Deine Eltern fragst, oder bescheid geben musst!

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