Was kann ich tun, wenn die Unfallvers. o. Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft nicht zahlt?

Ich weiß nicht, wie ich meinem Stiefvater noch helfen kann. Meine Mutter ist am 8. Januar bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Laut Aussagen der Polizei und Zeugen, liegt die alleinige Schuld beim Unfallgegner. Dieser wollte zwischen 2 Ortschaften, die ca. 800 m von einander entfernt liegen, einen Lkw in einer Linkskurve überholen. Zu dem Überholvorgang kam es nicht mehr. Beide Fahrzeuge prallten mit voller Geschwindikeit zusammen. Meine Mutter wurde schon im Rettungswagen reanimiert und verstarb dann zwei Stunden später im Krankenhaus an ihren inneren Verletzungen. Glück im Unglück ist das es eine Unfallversicherung gibt. Die will jetzt aber nicht zahlen, bevor sie nicht Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft hatte. Mein Stiefvater muss aber noch einen Kredit abtragen. Meine Mutter war Hauptverdiener, mein Stiefvater ist Rentner . Er hat momentan Kosten die seine Einkünfte überschreiten (ohne Lebensunterhalt). Ich habe erst einmal alle Beerdigungskosten beglichen. Aber in spätestens 2 Monaten kann er die Kosten nicht mehr tragen. Die gegnerische Haftpflicht will übrigens auch erst Akteneinsicht. Ich wohne 500 km entfernt und mache mir große Sorgen, da mein Stiefvater schwer herzkrank ist. Kann ich vielleicht selbst bei der Staatsanwaltschaft anrufen und diese bitten die Ermittlungen zeitnaher zu bearbeiten? Berufsgenossenschaft lässt sich auch Zeit (Es war ein Wegeunfall) Was kann ich noch tun?

Verkehrsrecht, Unfallversicherung
Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Zeitarbeit
Eventuell Auto gestriffen, was tun?

Nachdem ich heute von der Arbeit heim bin wurde ich in der Straße ziemlich zu gaparkt. Als ich dann schön langsam aus der Parklücke rauskam, kam mir plötzlich ein anderes Auto ziemlich schnell entgegen und ich musste ausweichen, damit mir der nicht reinfährt. Jedenfalls hab ich bei der Ausweichaktion ein kleines Krachen gehört, bin dann ein paar Meter weiter gefahren, hab das Auto abgestellt und meins + das Auto vor mir überprüft. An meinem Auto konnte ich nichts entdecken und das Auto des Vordermannes schien auch nur verdreckt .. könnte aber gut sein, dass ich wegen all dem Dreck nur die Kratzer übersehen habe.

Als ich dann zu Hause war hab ich mir mein Auto nochmal angesehen und eine kleine Beule am Heck über dem rechten Reifen entdeckt. Da ich ein paar Wochen zuvor schonmal gegen einen kleinen Stein gekracht bin, den ich beim rückwärts Ausparken nicht gesehen habe, könnte die aber (aufgrund der Höhe) auch ganz gut dazu passen.

Meine Frage jetzt: Sollte ich mich doch vorsichtshalber noch selbst bei der Polizei melden? Ich bin mir nicht sicher ob ich Schaden am Auto verursacht habe bzw. welches Auto das überhaupt war. Dummerweiße habe ich nicht sofort die Polizei angerufen, weil ich riesen Angst hatte, dass ich das jetzt zahlen muss fals da wirklich was gewesen ist .. und da ich derzeit leider garkein Geld habe geriet ich da in Panik.

Sollte ich den Schaden also jetzt noch melden, nimmt man mir dann den Führerschein wegen Fahrerflucht weg? Ich weiß leider nichtmehr, welches Auto das war .. höchstens noch die Farbe und wo es stand. Übernimmt den Schaden dann die Versicherung oder ich selbst?

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Gesetz, Unfallversicherung
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, Umschulung, Krankengeld?

Hallo. Kann mir jemand bitte helfen. Ich habe seit 10 Jahren starke Hautprobleme (Extrem ausgeprägter Neurodermitis, zum teil dadurch auch psychische Probleme und seit 2 Jahren ist auch ein Berufsallergen bekannt). Bin seit 19 Jahren Friseur. Habe sehr viel ausprobiert (Kliniken, Ärzte, Alternativmedizin usw.). Seit Januar 2014 bis Heute bin Ich Krankgeschrieben und warte auf eine Umschulung. Als erstes haben die Ärzte Anzeige bei der Berufsgenossenschaft eingereicht, die aber sehr Langsam sind. Mittlerweile habe Ich mit Agentuer für Arbeit zu tun da Sie wahrscheinlich die Umschulung übernehmen werden falls die BGW die Betufskrankheit als solches nicht anerkennt. Meine eigentliche Frage ist:

Die Krankenkasse hat mich schon zweimal angerufen und meinten Ich soll aus Gesundheitlichen Gründen kündigen!!! So habe Ich keine Sperrfristen bei Arbeitsamt und kriege noch Lohn in der zeit wo Kündigungsfrist läuft vom Arbeitgeber bezahlt. Und im Falle das Ich weiter krankgeschrieben bin, verfällt erstmal auch das Krankengeld nicht. Mir klingt das aber irgendwie zu riskant, da Ich noch nicht weiss wie es mit der Umschulung aussieht, wann diese überhaupt stattfinden wird usw. Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und Sie meinten Ich sollte das noch nicht machen bis Ich Eignungstest usw. beim Amt gemacht habe und wir einen klaren Plan haben. Und natürlich ist Arbeitslosengeld noch weniger als Krankengeld. Das klingt ja alles so verwirrend das Ich nicht weiss was am Besten zu tun ist. Kann mir jemand bitte helfen?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Berufskrankheit, Krankenkasse, Kündigungsfrist, Umschulung, Unfallversicherung, Verletztengeld
Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

KFZ, Unfall, Schulden, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Muss die Unfallversicherung zaheln oder nicht?

ich bin für jeden Tip dankbar.

Meine Mutter (74) hatte vor etwa 1 Jahr an einem Wochenende einen kleinen Unfall. Sie fiel, als sie uns besuchte, auf der Strasse unglücklich hin. Sie erlitt mehrere Abschürfungen und einigePrellungen, Außerdem hatte sie Probleme den linken Arm zu bewegen.

Als sie am kommende Montag direkt zum Arzt ging, schickte der sie zum Röbntgen, v.a. wegen des Armes. Sie wurde überwiesen zu einer Durchgangsärztin, die eine Röntgenaufnahem machte und ihr mitteilte, dass außer Prellungen und ein paar Blutergüssen nichts passiert sei. Die Schmerzen seien sicher v. a. altersbedingt und hingen nicht mit dem Sturz zusammen. obwolh meine Mutter protestierte, sie habe diese Schmerzen VOR dem Sturz nicht gehabt.

Dennoch hatte meine Mutter auch nach mehreren Wochen noch Schmerzen. So stark, dass sie mit dem linken, verletzten Arm, angeblich ja nur eine Prellung, keinen Gegenstand mehr sicher festhalten konnte. Alles fiel ihr aus der HAnd. Sie war in iher bewegung stark eingeschränkt und auf nachbarschaftliche Hilfe angewiesen, da sie alleine lebt.

Also ging sie immer wieder zum Arzt. Der überwies sie dann nach fast 3 Monaten ins Krankenahus, um dort erneut eine Röntgenaufnahme zu machen. Dort stellte man auf Anhieb einen verheilenden Ellenbogenbruch fest und überwies sie ab jetzt zur Physiotherapie. Alternativ empfahl man ihr eine Ooperation, das der bruch ja berits teiweise verheilt war.

Meine Mutter hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Sie reichte den Vorfall als Schaden ein. Leider bekam sie eine ablehnende Mitteilung. Der Sturz gelte nicht als Unfall, da sie nicht mindestesn 1 nacht im KH aufgenommen worden sei. Außerdem sei der bruch ja nun nahezu verheilt, woraus man schliessen könne, dass der Bruch vermutlich schon vor dem Sturz da gewesen sein könnte.

Meine Mutter geht bis heute 2 x wöchentlich zur Physiotherapie und muss jedesmal 19 € hinzuzahlen. Die versicherung lehnte die Ersattung der eingereichten belege ebenfalls ab, das es sich um eine gesetzliche Zuzahlungspflicht handele, die auch von einer Unfallversicherung nicht ertsattet würde.

Die versicherung ist bereits gekündigt, alelrdings erst zum 01.10.2014. Kommt man auch früher aus dem vertrag heraus? Ich kann leider nicht exakt sagen, was im leistungsvertrag steht, abe rin dem meisten Unfallversicherungsverträgen stehen so detaillierte bedingungen soweiso nicht drin.

Hat jemand eine Idee? Lohnt sich vielleicht doch ein Anwalt?

Medizin, Unfall, Versicherung, Knochenbruch, Unfallversicherung, Fraktur
Schuldfrage nach Auffahrunfall

Hallo, ich hatte gestern einen Autounfall. Folgende Situation ist passiert: Ich fuhr mit meinem Fahrzeug auf einer geraden Straße. Plötzlich fuhr der Linksabbieger auf der Gegenfahrbahn los und will in die Seitenstraße einbiegen. Dieser blieb jedoch mitten auf der Fahrbahn stehen, da Fußgänger den Zebrastreifen der Seitenstraße überquert haben und blockierte meine Fahrbahn. Ich musste stärker abbremsen und kam zum Stillstand. Daraufhin ist mir mein Hintermann aufgefahren. Kein großer Schaden, jedoch sehr ärgerlich. Der Unfallverursacher, der meine Fahrbahn blockiert hatte ist abgehauen.

Jetzt die Frage: Wer ist schuldig? Vom Ding her ja der, der die Straße blockiert hat, jedoch ist der ja abgehauen. Auf Nachfrage die Polizei zu rufen hat der Unfallgegner verneint. Nach einigen Recherchen von Auffahrunfällen habe ich gelesen, dass der Hintermann einen so großen Abstand halten muss, damit auch bei so einer Situation er rechtzeitig bremsen kann. Wahrscheinlich war sein Abstand zu mir nicht ausreichend? Daher müsste der Auffahrende ja schuldig sein. Auf Nachfrage nach seinen Versicherungsdaten war er ziemlich erregt, Zitat: "Was ist dein Problem jetzt"?

Ein Freund von mir, Polizist hat mir auch recht gegeben, jedoch wollte ich den Rat anderer nochmal einholen. Habt ihr vielleicht ein Tipp, was als nächstes am besten zu tun ist? Habe durch den Zentralruf der Autoversicherer seine Versicherung herausbekommen. Soll ich einfach Schadenersatzantrag stellen? Ich bin mir da ziemlich unsicher.

Danke für Eure Meinung!

Unfall, Polizei, Verkehrsrecht, Unfallversicherung, Auffahrunfall
Kind angefahren. Was jetzt? Eltern wollen Geld

Ich habe am Donnerstag einem Kind die Vorfahrt genommen und es versehentlich angefahren. Ich habe das Mädchen einfach zu spät gesehen (blöde Kreuzung). Ich bin in sie gefahren. Also ist es eigentlich klar, dass ich die Schuld habe. Nach dem Unfall ist sie sofort aufgesprungen und wusste gar nichts, da sie im Schock war. Ich und 2 Zeugen haben versucht sie zu beruhigen, um ihren Namen herauszufinden und in welche Schule sie geht, etc. Polizei habe ich auch angerufen, die sind auch gleich gekommen und haben sich alles aufgeschrieben. Da das Mädchen scheinbar keine Verletzungen hatte und keinen Krankenwagen wollte, sondern nur auf ihre Mama warten, haben wir auch keinen Krankenwagen gerufen. Ich habe mich vorgestern und gestern nach dem Mädchen erkundigt. Sie kann mir auch nicht viel sagen, da sie erst seit einem Jahr in Deutschland lebt und keine guten Sprachkenntnisse hat. Heute habe ich mich mit ihrer Mutter, Vater und einer Freundin (als Dolmetscherin) getroffen um die Lage zu besprechen. Das Ergebnis von dem Gespräch ist, dass sie von mir 400€ haben wollen damit sie mich nicht anzeigen.

Mein Problem --> Geld. Bin ein armer Azubi Ich habe praktisch nichts. Und wenn es nur die 400€ wären, hätte ich die irgendwie aufbringen können. Jetzt kenne ich mich nur nicht im Versicherungsrecht etc. aus. Ich weiss dass wenn sie mich nicht anzeigen, dass ich trotzdem Bußgeld + 3Punkte zahlen müsste und Versicherung wird teurer (??? wegen den Arztkosten???) Was passiert wenn ich mich nicht darauf einlasse und sie mich anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung?

Versicherung, Verkehrsrecht, Strafrecht, Unfallversicherung, Wegeunfall
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Reißverschlussverfahren, Unfall mit riesen LKW, Rat bezüglich der Schuld.

Zwar ware ich nicht beteiligt am Unfall, jedoch ein Kumpel und ich suche Rat.

Also schildere ich den Vorfall.

Reißverschlussverfahren, rechts fährt ein LKW, weiß nicht wieviel Tonnen, aber kein kleines, er hatte schon ein Gelenk hinterm Cockpit. Entschuldigt die Bezeichungen, weiß gerade nicht wie man sowas nennt. Ich hoffe verständlich gewesen.

Nun, rechts im Reißverschlussverfahren fährt ein langer LKW, links neben dem LKW 3 Autos paralel zum LKW, an vorderster stelle mein Kumpel.

Er wollte sozusagen den LKW überholen weil er schon bei seinem cockpit war, also ganz vorne. Sie waren schon fast gleichschnell bzw. gleichweit vorne. Nun verlangsamt der LKW fahrer nicht, stattdessen beschleunigt er weiter um das überholen nicht zu ermöglichen. Und fährt recht grob mittig und extra weiter zum Auto und bamm. Streift das Auto. Spiegel abgefallen und der untere und vordere Bereich wurde vom LKW geschliffen.

Ich dachte mir nun, mein Kumpel hat schuld, schließlich hätte er einfach abbremsen müssen und warten müssen bis der LKW dann sich ganz vorne eingeordnet hat. Jedoch wäre das eine Gefahr für den hinteren Verkehr. Auffahrunfall. Und, hätte der LKW fahrer nun nicht seine Beschleunigung vermindern müssen ?

Mein Kumpel hat den Führerschein seit 3 Wochen, also noch recht unerfahren. Wollte am LKW vorbei weil sonst abbremsen und vollbremsung bzw, auffahrunfall für den hinteren Verkehr verursachen.

Die Polizei meinte nun, sie würde vielleicht ein Aufbau seminar bekommen.

Schaden war nicht allzugroß.

Aber wer hat denn nun Recht, weiß es jemand genau ?

Bitte um Rat.

Kurz:

Reißverschlussverfahren, fast links am LKW vorbei und er streift dann das auto am Beifahrerspiegel. Und am Blech drunter und davor.

Was kann nun passieren ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Unfallversicherung

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