Hallo zusammen!Besteht Anspruch auf eine Invalidität nach einem (dreifachen) Keiferbruch? In der Gliedertaxe wird der Kiefer gar nicht aufgezählt. Was ist aber mit den Folgen von Schmerzen beim Kauen und eingeschränkte Mundöffnung? Zählt das schon zur Invalidität (in gewissem Maße)?Liebe Grüße!