Nach einem folgenschweren Unfall meines Sohnes (versicherte Person) wurde die Invaliditätssumme von der Unfallversicherung an mich (Vater, Versicherungsnehmer)ausbezahlt. Diese Leistung soll ja meinem Sohn dienen, der sicherlich wegen seiner dauerhaften Behinderung einen erhöhten Bedarf haben wird. Ich möchte nun die erhaltene Invaliditätsleistung meinem Sohn, für den sie ja als versicherte Person bestimmt war, zur Verfügung stellen.

Nun meine Frage: Ist die Übertragung dieser Invaliditätsleistung im steuerrechtlichen Sinn eine Schenkung, welche zu anderen Zuwendungen meinerseits addiert werden muss und dadurch für meinen Sohn eine Schenkungssteuerpflicht auslöst?

Er war damals 16. Dann musste ich 4 Jahre gerichtlich darum streiten. Nun ist er über 20. Eine Unfallrente war leider nicht vereinbart. Die einmalige Invaliditätsleistung kann diesen Zweck aber trotzdem erfüllen. Er wird in seinem Arbeitsleben durch seine verminderte Leistungsfähigkeit sicherlich Einbußen haben, was ihm den Erwerb von Wohneigentum erschweren bis unmöglich machen wird.  Mit Hilfe dieser Invaliditätsleistung könnte er sich wahrscheinlich trotzdem  Wohneigentum anschaffen, was sich ja auch unterstützend wie eine Rente auswirken würde. Nochmal, ich würde gerne wissen, ob die Übertragung unter Berücksichtigung mir bekannter Freibeträge wie eine echte Schenkung steuerlich relevant ist. Er war ja versicherte Person, ich aber als VN eben der Bezugsberechtigte! Ich wollte als fürsorglicher Vater mit der privaten Unfallversicherung für meinen Sohn vorsorgen und nicht für das Finanzamt!