Autounfall 50/50 Schuld, wer zahlt was?

8 Antworten

Jetzt kommt es: Trotz eindeutiger Beweislage

Unsinn.

(da ich ja zuerst in der Mitte stand und der andere Fahrer erst dann anfing auszuparken) hieß es das ich eine Teilschuld von 50% habe. 

Logisch. Beide Fahrzeuge in Bewegung, beide schuld. Ist bei Unfällen auf Parkplätzen grundsätzlich so.

ist das korrekt? 

Ja.

Was muss ich zahlen? Muss ich meinen Schaden zu 50% zahlen und den Schaden des Gegners zu 50%?

Genau, und umgekehrt ebenso. Und holen sich das durch die Rückstufung vom Kunden wieder.


19Wolfi94 
Beitragsersteller
 23.07.2019, 14:00

Na Moment mal ich war eindeutig zuerst in der Mitte und dann hat der andere erst angefangen auszuparken.

Wie läuft das mit dem Schaden dann ab. Die Versicherung zahlt ja des Gegners Schaden. Ich bekomme von der anderen Versicherung 50% der Schadenssumme. Wie läuft dies ab. Wird ein KV erstellt und den der Versicherung eingereicht -> die überweisen mir dann das Geld und danach kann ich überlegen was ich mache oder wie geht sowas?

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FordPrefect  23.07.2019, 14:07
@19Wolfi94
Na Moment mal ich war eindeutig zuerst in der Mitte und dann hat der andere erst angefangen auszuparken.

Ist egal. Anders wäre es ggfs. nur, wäre einer der Unfallbeteiligten in das noch in der Parkbucht stehende Fahrzeug gefahren. Ansonsten wird hier immer geteilt. Routine.

Ich bekomme von der anderen Versicherung 50% der Schadenssumme.

Richtig.

Wie läuft dies ab. Wird ein KV erstellt und den der Versicherung eingereicht -> die überweisen mir dann das Geld und danach kann ich überlegen was ich mache oder wie geht sowas?

Genau. Wenn du nicht reparieren lässt, erhältst du aber die 50% abzgl. MWST.

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19Wolfi94 
Beitragsersteller
 23.07.2019, 14:14
@FordPrefect

Vielen Dank!

Jetzt habe ich noch eine Frage bzgl. Des Schadens.

Also ich habe einen großen Kratzer. Ca. 8cm lang und hoch ist er in etwas gleich. Außerdem ist noch etwas eingedellt worden.

Was meinst du wie teuer dies alles wird, inkl. Arbeitszeit udgl.

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FordPrefect  23.07.2019, 14:43
@19Wolfi94

Das lässt sich so nicht sagen. Je nach Modell und Werkstatt irgendwas zwischen € 500.-- und € 2000.--; hängt von der Platzierung, der Lackierung und dem Fahrzeugtyp ab.

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  1. Grundsätzlich schon.
Muss ich meinen Schaden zu 50% zahlen und den Schaden des Gegners zu 50%?

Ja. Den Schaden des Gegners zahlt natürlich deine Kfz Haftpflicht. Deinen Eigenschaden würde deine eigene Vollkasko zahlen, wenn du eine hast und es sich lohnt.

Oder muss ich nur den gegnerischen Schaden zu 50% zahlen und mein Schaden wird komplett übernommen?

Das würde ja keinerlei Sinn ergeben.

Bei 50-50 zahlt üblicherweise jeder den Schaden des Gegners.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Teilschaden 50:50 heißt, die gegnerische Haftpflicht-Versicherung zahlt den Schaden an deinem Auto zur Hälfte. Die andere Hälfte zahlst du selber (oder auch nicht, wie du willst)

Deine Haftpflichtversicherung zahlt die Hälfte des Schadens am gegnerischen Auto.

Die Schadenssumme ist dabei irrelevant.

Bei solchen Parkplatzschäden sind 50:50 eher normal.

Aber: wieso fragst du nicht deinen Anwalt, den du ja bereits beauftragt hast?


19Wolfi94 
Beitragsersteller
 23.07.2019, 13:56

Vielen Dank! Also ich muss für das andere Auto nichts zahlen oder? Und was ist dann die Teil oder Vollkasko? Die zahlt dann den Schaden an meinem Auto?

Wie läuft das mit dem Schaden dann ab? Wird ein Gutachten oder Kostenvoranschlag gemacht, ich bekomme dann zu 50% die Kosten überwiesen und den Rest zahle ich dann selber oder?

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qugart  23.07.2019, 13:59
@19Wolfi94

Frag deinen Anwalt. Du bezahlst den schließlich auch.

Deine Haftpflichtversicherung zahlt die Hälfte des Schadens am gegnerishen Auto. Deine Hälfte des Schadens an deinem Auto kann deine Vollkasko übernehmen.

Aber wieso fragst du nicht deinen versicherungsmenschen und/oder Anwalt? Du zahlst die ja auch.

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GandalfAwA  23.07.2019, 14:06
@19Wolfi94

Deine Versicherung zahlt 50% an den anderen für seinen Schaden.
SEINE Versicherung zahlt Dir 50% Deines Schadens

Du kannst die Versicherung des anderen anfragen, wie es weiter geht. Oder Du nimmst eine eigene Werkstatt und beauftragst ein Gutachten. Das kannst Du der Versicherung in Rechnung stellen, aber bedenke: nur 50% von weiteren Kosten (wie Gutachten) werden Dir erstattet.

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GandalfAwA  23.07.2019, 13:56

Ich vermute das Problem ist, das man nicht beweisen kann, dass Person A angehalten hatte.... :-(

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qugart  23.07.2019, 14:00
@GandalfAwA

Daher gibts da fast automatisch immer die 50:50 Teilung.

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Wenn das Gericht entschieden hat, dass es nach der Quote 50/50 geht, dann ist das korrekt.

Wenn die Beweislage eindeutig wäre, wäre es beim Gericht anders gewesen. Es ist ein großer Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen :)

2) ja genau.


FordPrefect  23.07.2019, 14:09
Wenn das Gericht entschieden hat

Das regeln die VR untereinander. Wegen sowas behelligt niemand einen Richter. Wozu auch?

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