Für unsere Hausgemeinschaft ist eine Putzfrau beschäftigt. Diese kommt einmal wöchentlich. Die Abrechnung erfolgt über die Hausverwaltung. Die Kosten der Putzfrau einschließlich Unfallversicherung erfolgt über die Hausverwaltung und werden auf die Eigentümergemeinschaft verteilt.

Sachverhalt: die gleiche Putzfrau kommt nach Erledigung der Arbeiten für die Gemeinschaft (also auch anteilig für mich) im gleichen Haus zu mir in die Wohnung und verrichtet dort für ca. 2 Stunden eine Putztätigkeit. Frage: muss die Putzfrau nochmals beim Unfallversicherer angemeldet und somit beitragspflichtig werden oder aber deckt dies die bestehende Unfallversicherung für die ETG bereits ab?