Hallo,
vorweg: Bitte keine (guten) Ratschläge ohne fundierte Kenntnisse (also nicht sowas wie: Lass halt alles den Anwalt machen!). Ja, davon gibt es hier immer einige, aber diese sind eigentlich immer irgendwie unbrauchbar :-) Danke.
Am Freitag ist mir jemand heftig ins Heck gefahren, und mein Auto wurde auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt, weil ich ins Krankenhaus zur Wirbelsäulen Untersuchung musste. Nun möchte ich das Auto vom besagten Schleppdienst in die Werkstatt schleppen lassen - dies würde zwar auch die Werkstatt tun, aber dann verzögert sich alles, und das will ich nicht.
Jetzt fordert der von der Polizei beauftragte Schleppdienst ~430 Euro Kosten (für eine Schleppdistanz von knapp 15-20 km, und Stellplatzgebühr für 5 Tage). Das kommt mir unverhältnismäßig hoch vor! Noch dazu wollen sie die Gebühr in bar bei Abholung des Autos kassieren.
Mir regt sich hier der Verdacht, dass man mich abzocken möchte, in dem Wissen, ich bin die Geschädigte und werde schon bezahlen, weil ich ja annehmen muss, das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederzusehen.
Meine Fragen sind:
- Ist die Gebühr gerechtfertigt?
- Muss ich das jetzt wirklich bei Abholung bezahlen? Kann man mir was verweigern wenn ich mich weigere (zB meinen Autoschlüssel).?
- Habe ich Anspruch auf andere Zahlungsmöglichkeiten?
Danke!