Rippenserienfraktur, Geld von der Privaten Unfallversicherung?
Moin,
ich hatte vor 8 Wochen einen Fahrrad Unfall und hatte mir dabei 3 Rippen gebrochen.
Jetzt kam ein Kollege auf mich zu, und meinte ob ich das denn meiner privaten Unfallversicherung gemeldet hätte..
Ich hab das verneint, weil ich der Meinung bin/war die würden nur zahlen bei bleibenden Schäden..
Da meinte mein Kollege, das er sich mal bei nem Unfall ein Stück vom Ellenbogen gebrochen hatte, was ohne was bleibendes verheilt ist, und er hätte da 1/8 der Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.
Jetzt meine Frage; aber bitte nur antworten wenn man weiß wovon man redet ;)
Lohnt es sich, das ich meine Versicherung mal anschreibe, oder wird da am Ende eh nix bei rum kommen..?
Lg
4 Antworten
Hallo,
ja, es gibt Meldefristen! Lieber melden und abgelehnt werden, als wenn, hätte, aber.
Hast du keinen Betreuer?
Es muss ein Formular ausgefüllt werden, je nach Bedingungen wird dann in 12 - 24 Monaten geprüft, welche Invalidität noch vorliegt, dann gibt es nach Festellung Geld.
Vorzeitige Leistungen können das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sein.
Beste Grüße
Dickie59
Ursprüngliche Unfallversicherungstarife haben tatsächlich nur bei bleibenden Schäden geleistet, aber mitlerweile sind die Leistungen und Wahlleistungen derart umfangreich geworden, dass zb. Knochenbrüche, Muskelrisse Unterleibsbrüche usw. usw mit versichert werden können. Der Fantasie der Produktgeber ist da keine Grenze gesetzt.... Und da die Invaliditätsleistung durch uns umgebende, immer besser werdende passive Sicherheit, zumindest statistisch immer seltener und in immer geringerem Maße abgerufen wird, sind die Beiträge ohne umfangreiche Produkterweiterungen nicht mehr nachvollziehbar.
Daher, schnellstens mit Deiner dich betreuenden Agentur, oder Deinem Versicherungsmakler Kontakt aufnehmen und den Unfall anzeigen. Falls Du noch einen sehr alten Tarif hast, solltest Du ohnehin mal auf einen zeitgemäßen Tarif umstellen. Gerade bei Unfallversicherungen ist das Alte eben nicht besser als das Neue.
Moin moin lieber Bali6,
damit du überhaupt evtl. eine Invaliditätszahlung erhalten kannst, sind unbedingt die Fristen laut deinen Allg. Unfallbedingungen (unbedingt in deinen AUB unter "Leistungen" nachlesen) einzuhalten:
- In der Regel kann erst nach 12 Monaten ein Dauerschaden vom Arzt festgestellt werden und muß in der Regel innerhalb 15 Monaten dem Versicherer mitgeteilt werden; diese Frist kann abweichen und ist unbedingt in deinen AUB nachzulesen!
- Voraussetzung für eine evtl. Zahlung ist natürlich wiederum eine fristgemäße Unfallmeldung an den Versicherer laut deiner AUB!
Gruß siola55
- Kommt darauf an, was du genau versichert wurde
- Kommt darauf an, was dein Kollege genau versichert hat
...und kommt in erster Linie auf die Fristen in den AUB (Unfallmeldung sowie Meldung über einen evtl. Dauerschaden) an, welche für eine evtl. Inaliditätszahlung unbedingt einzuhalten sind!
Frakturleistungen nein... aber zb. Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen.
Danke, soweit war ich aber auch schon. Es ging mir jetzt mehr ums Prinzip. Ob bei sowas ne Unfallversicherung zahlt oder nicht