Meine Mutter bezahlt mir keine Kleidung?

Ich (m/16) habe keine Klamotten, da meine Mutter sich stetig weigert, mir etwas zum Anziehen zu kaufen. Meine Klamotten muss ich von meinem Taschengeld (40€ im Monat) bezahlen, was einfach nicht reicht. Außerdem weigert sie sich oft, mir dieses Taschengeld überhaupt zu geben. Ich besitze momentan insgesamt nur 6 Kleidungsstücke, davon nur eine Hose, den Rest meiner Kleidung habe ich von Freunden ausgeliehen. Viele meiner Kleidungsstücke kann ich nicht in die Wäsche machen, weil ich während das eine Kleidungsstück gewaschen wird sonst nichts zum Anziehen habe. Ich muss oft tagelang dasselbe anziehen, weshalb ich mir in der Schule teilweise echt verunsichert bin und mich fühle als wäre ich obdachlos oder so. Hätte meine Familie wenig Geld, hätte ich ja vollstes Verständnis, aber meine Eltern verdienen beide recht gut. Außerdem verlange ich nicht von meiner Mutter, dass sie mir überteuerte Markenklamotten kauft, ich möchte zum Beispiel einfach ein T-Shirt für 10-20€, einen Pullover für 30-40€ oder eine normale Jeanshose von H&M, aber meine Mutter sieht es nicht ein, mir irgendwas zu bezahlen und nimmt mich nicht ernst, auch wenn ich ihr sage, dass es zu ihren Pflichten als Mutter gehört, mir solche notwendigen Dinge zu kaufen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir irgendwelche Links zu Gesetzen oder Vorschriften oder sonst irgendwas zeigen könntet, die ich meiner Mutter zeigen könnte, damit sie die Sache ernst nimmt oder wenn ihr mir einfach Tipps gebt, was ich tun kann.

Mutter, Familie, Unterhalt, Eltern, Jugendamt, Streit, Taschengeld
Mein Kind hat Geld genommen, kann ich die Ware zurück geben?

Hallo zusammen,

mein Sohn (8) hat sich gestern heimlich aus meinem Portmonee einen 50 € Schein genommen. Zwar habe ich es heute bemerkt, doch da war es bereits zu spät. Nach intensiven Gesprächen hat sich heraus gestellt, dass er beim örtlichen Geschäft das gesamte Geld verprasst hat für Spielzeug (10 verschiedene Figuren á 4 € zzgl. für 10 € Naschi).

Nun waren wir beim Kaufmann und haben es direkt besprochen. Der Verkäufer sagte, es sei ja nicht sein Problem, wenn wir unser Kind nicht im Griff haben. Wir wiederum haben uns auf den Taschengeldparagraphen berufen, dass die Summe das Taschengeld (unser Sohn bekommt 2€/ Woche) deutlich übersteigt.

Die Ware wollten sie nicht zurück nehmen, da natürlich bereits alles ausgepackt war und mein Sohn die Verpackung in der Schule in Müll geschmissen hat.

Mit anderen Worten: Das Kind hat Waren gekauft, die das Taschengeld übersteigen. Der Verkäufer stimmt dem Kauf zu, lehnt eine Rücknahme aber ab.

Nun geht es uns nicht unbedingt mehr ums Geld (auch wenns ärgerlich ist) sondern um´s Prinzip. Der Taschengeldparagraph § 110 BGB ist ja nun sehr schwammig geschrieben. Kann/ darf der Verkäufer die Rücknahme ablehnen?

Zur Info würde ich dem Verkäufer sonst gerne mal ein Infoblatt geben (er kannte den Paragraphen angeblich gar nicht), gibt es eine seriöse Seite, wo man so etwas bekommt?

Recht, Rechte, Gesetz, Kauf, Taschengeld, Taschengeldparagraph
Steht mir als Hausfrau Haushaltsgeld zu?

Wir haben 2 Kinder die große geht bis 12 Uhr in den kiga. Die kleine ist komplett daheim. Die ganze Zeit hatte ich 3 Jobs am we als Aufträgerin und abends sowie am we, feiertags, wenn mein Mann Urlaub hatte selbstständige Unternehmerin und nach wie vor mache ich den Hausmeisterdienst im Haus. Diesen kann ich nämlich machen wenn die Kinder schlafen auch wenn mann nicht da ist und kehren tu ich mit den Kids einmal die Woche. Mein Mann geht nun häufig am we weg und unter der Woche daher kann ich die anderen beiden Jobs nicht mehr ausführen. Von einmal die Woche Hausmeisterdienst und Kindergeld kann ich allerdings nicht essen, trinken, sonstige Aktivitäten mit den Kids, Sprit und Klamotten, Schuhe, kiga bedarf kaufen. Nun wollte ich Haushaltsgeld, 100€ hätten mir schon gelangt. Er meint das Geld müsste mir reichen. Für mich bleibt ja gar nichts übrig. Als würde ich quasi kostenlos arbeiten, denn Haushalt und Kindererziehung ist schon auch Arbeit. Auch wenn meine Kinder mir das unbezahlbar vergüten bin ich der Meinung das Kindergeld ist nur für die Kinder. Weder für Sprit noch für essen und trinken. Ich habe gegoogelt und hoffte auf ein Amt oder ähnliches das eine Tabelle hat wo man sich auf ggf Hilfe holen kann wenn mann nicht einsieht was abzugeben. Habe allerdings bisher nichts gefunden. Nur Diskussionen in Foren und auf gute.Frage ein paar private Meinungen. Daher die Fragen:

Ist dafür wer zuständig? Gibt es sowas wie eine Tabelle? Wo kann man sich Unterstützung bei der Umsetzung holen?

Vielen Dank

Familienrecht, Haushaltsgeld, haushaltskasse, Kindergeld, Taschengeld

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