Wie sieht das aus mit Minusstunden bei Gleitzeit, mache ich die ganze Zeit was falsch?

Hallo,

Ich habe eine wichtige Frage. Muss aber gerade auch sagen, dass ich Angst habe vor den Antworten. Es ist so:

Meine Ausbildung (im Öffentlichen Dienst) lief bisher aus gewissen Gründen recht chaotisch ab. Vor allem der Anfang... Jetzt stelle ich mir aktuell die Frage, ob ich eventuell total was falsch mache, was die Arbeitszeiten angeht. …. :l Ich war vorher auch noch nie „so richtig“ arbeiten, insofern kenne ich das auch nicht so. Und ich glaube, feste Arbeitszeiten wären durchaus einfacher.

Wir haben bei uns Gleitzeit OHNE Kernarbeitszeit. Der allgemeine Rahmen sage ich mal liegt zwischen 6.00uhr und 21.00uhr. Und wir haben ein Zeitkonto mit Stempeluhr, Chip usw. Uns wurde gesagt, wir Auszubildenden dürfen max. 10h ins Minus und 10x ins Plus.

Es ist so, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 7,48h momentan beträgt, also habe ich wohl eine 37,40h Woche (?). Das sieht so krumm aus, aber 7,48hx5 sind ja nur 37,40. Maßgeblich ist auch der TVAöD.

Das ist für mich total schwierig, es zu erklären... Ich dachte bisher, diese zehn Plus- bzw. Minusstunden beziehen sich auf Gesamt-Saldo heißt es glaube ich... Also es gibt Tage, da arbeite ich auch mal z.B. 8,20h oder fast 9h.... Ich versuche aber, nicht über 9h zu kommen, weil dann müsste ich ja mind. 45Min pause machen und wäre noch länger da... Und ich war beim Gesamt-Saldo bisher auch nie im Minus, momentan habe ich dort z.B. um die 5h Plus. Ich dachte mir bisher so: Okay, wenn ich jetzt so und so viele Stunden im Plus bin, kann ich ja mal auch früher gehen... Also an einem Tag z.B. nur 6,30h arbeiten und das wird dann ja vom Plus abgezogen.

Jetzt fiel mir nur was auf:

Ich habe neulich bei mir in der Zeiterfassung gesehen, dass ich sogar schon Monate hatte, wo ich am Monatsende -6h hatte. Also als Beispiel: 7,48 x 22 Arbeitstage = 164,56h als „Soll-Zeit“ … und ich hatte dann halt 6h weniger... Das war schon im ersten Monat meiner Ausbildung so. Es gibt aber auch Monate, da bin ich dort am Ende im Plus... Also z.B. 2-5h mehr als ich muss.

Bezieht sich das mit den 10 Plus und Minusstunden dann evtl. auf die Zeit am Monatsende? Und nicht auf den/das (?) Gesamt-Saldo?

Jetzt frage ich mich nur: Mache ich was falsch? Darf ich am Monatsende nicht im Minus sein? Hat das noch Konsequenzen? Kündigung, Abmahnung oder so? Bisher hat nie jemand aus der Personalabteilung gesagt, dass ich was falsch mache.... Die Frage stelle ich mir nur gerade.

Kann mir jemand helfen? :l Bin momentan total verunsichert... :l ….

Ausbildung, Arbeitszeit, Azubi, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag, TVöD, Gleitzeit, minusstunden, zeitkonto
4-Tage-Woche, 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche, Manteltarifvertrag und Vertrag Einzelhandel Bayern

Guten Abend,

ich bin nun schon ziemlich lang auf der Suche nach Informationen aus dem Manteltarifvertrag bzw. Tarifvertrag für den Einzelhandel in Bayern.

Das Problem ist folgendes: Ich habe eine Urlaubsregelung von 36 Tagen / pro Jahr (Zumindest ist dies so von der Arbeitszeitliste ersichtlich, im Vertrag ist dazu nichts zu finden)

Allerdings habe ich im Vorstellungsgespräch die mündliche Zusage erhalten, dass ich meine Arbeitszeit an 4 Tagen verteilt arbeiten muss (also eine 4-Tage-Woche). Inzwischen habe ich jedoch gelesen, dass mündliche Aussagen über die Arbeitszeit nicht gültig sind...

Aus der Lohnabrechnung ist allerdings eine 6-Tage-Woche ersichtlich, was dann auch mit den 36 Urlaubstagen übereinstimmen würde.

Vergleiche ich nun aber die Angaben der Personalabteilung, werden mir pro Urlaubswoche 5 Tage abgezogen und ich habe somit eine 5-Tage-Woche. Auf der Arbeitszeitliste stehen aber 36 Urlaubstage. Umgerechnet würde ich bei einer 5-Tage-Woche aber auch nur 30 Urlaubstage erhalten. Oder gibt es hier wirklich nochmal diese Sonderregelung, dass ich 36 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche erhalte. Dies kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen...

In meinem Vertrag steht leider nur das Gehalt... Bei allen anderen Sachen -> siehe Tarifvertrag / Manteltarifvertrag

Jetzt habe ich mehrere verschiedene Rechnungen vor mir liegen, aber eine entgültige Antwort leider immer noch nicht!

Vielleicht weiß hier jemand eine genaue Antwort oder hatte schon mal ein ähnliches Problem. Würde mich freuen, wenn sich eine oder vielleicht sogar ein paar mehr Antworten finden würden.

Tarifvertrag, Urlaubstage, 4 Tage Woche, manteltarifvertrag
Zustimmung zur Veränderung einer Stellenbeschreibung, Weisungsrecht, Arbeitsrecht

Hallo zusammen ...

Der Fall:

Der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation mit Tarifvertrag in Anlehnung an den AVR. Die Stellenbeschreibung ist per Definition Anlage des Arbeitsvertrages. Ein Mitarbeiter erhält nun eine geänderte Stellenbeschreibung die ohne seine Mitwirkung und ohne Rücksprache mit ihm geändert wurde. Im Unterschriftenfeld der neuen Stellenbeschreibung steht "zur Kenntnis genommen". Falls er nicht unterschreibt, wird ihm die neue Stellenbschreibung unter Zeugen überreicht. Der hinzugefügte neue Part der Stellenbeschreibung betrifft die Vertretung einer anderen völlig fremden Abteilung, für diese besteht keine Ausbildung und Einweisung sowie kein Zugriff auf Arbeitsmittel und Dateien.

Der Arbeitgeber beruft sich ein sein Weisungsrecht und die Gewerbeordnung.

Meine konkreten Fragen bzw. eigenen Ansichten zu dem Fall:

Ist eine Stellenbeschreibung nicht ein WESENTLICHER Bestandteil des Arbeitsvertrages dem ich per Unterschrift zugestimmt habe?

Kann ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages - auch wenn es eine Anlage ist - nur zur Kenntnis gegeben werden?

Oder bedarf es hier nicht eigentlich einer Änderungskündigung?

Muss der Arbeitgeber nicht nachweislich dafür sorgen, dass neu definierte Aufgabe auch erfüllt werden können?

Kann der Mitarbeiter die Aufnahme der neu zugewiesenen Tätigkeiten verweigern, wenn ihm hierzu die Unterweisung und Mittel fehlen?

Besten Dank schon einmal an alle antwortenden und engagierten Arbeitsrechtler!

Gruß, Galsan

Arbeitsrecht, AVR, Tarifvertrag, Stellenbeschreibung
oft Krank Ausbildung Arbeitgeber glaubt mir nicht

Hey, ich versuche mein Problem so kurz und jedoch verständlich wie möglich darzustellen.

ich bin Auszubildende im öffentlichen Dienst. genau gesagt verwaltungsfachangestellte bei einer Kommune.

seit Mai war ich öfters krank. war fast den ganzen Mai wegen einer verschleppten Nieren Becken entzündung zu Hause. danach war ich etwas später nochmals krank, wieder nierenschmerzen usw, das spielt ja aber eigentlich auch keine Rolle.

meine Ausbilderin ist jedenfalls der Meinung das ich nicht krank war, sondern nur zu Hause bleiben wollte. habe dieses Jahr bereits 31 krankheitstage.

nun soll ich zum Betriebsarzt, der soll kontrollieren ob ich wirklich krank war. das dies rechtens ist hab ich bereits von Verdi erfahren.

es soll aber auch geprüft werden ob ich den Beruf weiter ausführen kann. notfalls soll auch der amtsarzt ran.

ich weiß das die Gesetze Gerne und oft bei meinem AG bzgl. der Azubis falsch ausgelegt werden. man versucht einfach mit uns zu machen was man will.insbesondere die ausbildungsleitung ist das Problem.

fast alle Azubis mögen sie nicht, man wird immer bloß gestellt vor der ganzen Gruppe. ich selbst kann con mir sagen, das ich schon fast panische Angst vor den Terminen mit ihr.

ich bin kurz davor einfach hin zu schmeißen weil ich diesen Menschen nie wieder sehen will. jedoch will ich auch das die merken mir unrecht getan zu haben, deshalb versuche ich durchzuhalten.

meine Frage : wie genau kann man krankheitsbedingt gekündigt werden? wie muss sowas ablaufen?

ich bin im zweiten ausbildungsjahr und würde notfalls auch klagen.

meine Leistungen sind prima, im Moment würde ich aufgrund der Noten dir unbefristete Übernahme schaffen.

wenn ich was vergessen haben sollte, einfach nachfragen :)

Kündigung, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag

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