Hallo,
mal eine allgemeine Frage:
Wenn eine Zeitarbeitsfirma, die nach dem Tarifvertrag iGZ arbeitet, einen Monat keinen keinen Lohn gezahlt hat und dies auch nach mehreren unterschiedlichen Aufforderungen (schriftlich, telefonisch, über Anwalt usw.) nicht macht und im Vertrag oder im Tarifvertrag steht keine Reklamationsfrist drinnen, kann mir jemand sagen, wie lange man nach der Lohnzahlung Zeit hat, um gegen diese Firma vorzugehen, ohne das eine Verjährungsfrist eintritt?
Danke für eure Hilfe