Meine Frau arbeitet in einem Klinikum. Das Kinikum ist früher ein Kreiskrankenhaus gewesen und gemäß der Richtlinien von z.B. Versicherungen im öffentlichen Dienst tätig. Jetzt ist das Kreiskrankenhaus zu einem Klinikum als GmbH geworden. Zählt es jetzt immernoch als öffentlicher Dienst? Denn Sie wird weiterhin nach dem TVöD bezahlt. Es geht hier klar um eine Frage aufgrund eines Rabatts bei einer Kfz-Versicherung.