§19 Absatz 8 der österreichischen Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass ein Lenker auf seine Vorfahrt verzichten kann, indem er sein Fahrzeug zum Stillstand bringt, infolgedessen jedes zum-Stillstand-bringen einen Vorfahrtsverzicht zur Folge hat. Bedeutet das auch, dass ein an einer Kreuzung eintreffendes, fahrendes Auto ohne Stop-Tafel immer Vorrang gegenüber einem bereits an/in der Kreuzung stehenden Auto hat?

Beispiel: Eine Bundesstraße mit Vorrang kreuzt eine lokales Sträßchen im Ort. Ich komme von der Straße mit Nachrang und möchte nach links abbiegen. Links steht ein LKW auf der Abbiegespur nach (seinem) links und wartet auf ein Auto von (meinem) rechts. Aber zu dem Zeitpunkt, da ich die Kreuzung erreiche, ist das Auto von rechts schon durchgefahren, ohne dass ich stehengeblieben wäre. Hat der LKW nun gemäß §19 Abs. 8 StVO auf seine Vorfahr mir gegenüber verzichtet und muss warten, bis ich auch an ihm vorbei bin, oder bin ich immer noch abgewertet?