Gibt es eine "ausgefallene, aufällige - aber - STVO - zugelassene" LED Beleuchtung für Mountainbikes (Batteriebetrieben) - und wenn ja - wo?

2 Antworten

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Generell ist es so dass die STVO all dass nicht zulässt was zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen kann. Wenn du also eine auffällige Beleuchtung an deinem MTB hast und andere Verkehrsteilnehmer dadurch abgelenkt werden und evtl. einen Unfall verursachen können ist diese Beleuchtung schon nicht STVO konform! Es gibt so gut wie keine zusätzliche Beleuchtung für Fahrräder die Legal sind! Außer ne Lampe für vorne und Rückstrahler sowie Reflektoren ist eigentlich alles illegal. 

Warum willst du die Beleuchtung der STVO entsprechend? Ich kann dir leider nur Dinge aufzählen die Illegal sind welche deinen Wünschen entsprechen...

Beispielsweise für die Räder:  https://www.amazon.de/Leuchtende-Ventilkappen-Fahrradbeleuchtung-Speichenlicht-Beleuchtung/dp/B007WMXSKI/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1469749969&sr=8-1&keywords=fahrrad+ventilkappen+led

Oder für den Rahmen deines Bikes:   https://www.amazon.de/SUNTEC-50CM-100CM-Mehrfarbige-Fernbedienung-Batterie/dp/B01CZOQEX0/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1469750066&sr=8-2&keywords=led+stripes+batterie

Es gibt auch spezielle Folien die nach Einstrahlung von z.B. Tageslicht im dunklen leuchten. Die sind evtl. auch eine Überlegung wert, da man es über Tag nicht sieht :)

Grüße FitnessLover2


fanofpaolo 
Beitragsersteller
 29.07.2016, 02:03

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. STVO konform wäre schön gewesen, aber alles kann man auch nicht haben. ;) - Leider ist wohl wirklich (fast) alles Zusätzliche am Fahrrad nicht STVO - konform. ;) Grade letzte Woche wurde ich schon mit ganz normaler batteriebetriebener Beleuchtung beim Vorbeifahren darauf hingewiesen. :)

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FitnessLover2  30.07.2016, 19:20
@fanofpaolo

Danke für den Stern ^^

Ja leider ist das so. Hatte das selbe Problem auch schon einmal. Da hat mich ein Polizist auf meine Fahrradlampe angesprochen  und mir gesagt dass ich diese austauschen solle... Er sagte nur die wäre für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Habe ich bis heute noch nicht gemacht. Bis jetzt gab es auch keine Probleme. Aber das mit den LED Stripes sieht echt gut aus. Ein Kollege hat das an seinem Longboard und an seinem Fully dran. Wenn man damit im Dunklen fährt ist das schon ein Hingucker ;)

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ie StVZO sagt eindeutig: (§67):

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig
erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. [..]


Es ist also alles verboten, was nicht explizit erlaubt bzw. vorgeschrieben ist. Etwas ausgefallenes geht also nicht zusammen mit der Straßenverkehrszulassungsordnung. Es gibt also drei Möglichkeiten:
- Du verzichtest auf die ausgefallene Beleuchtung
- Du hälst Dich nicht an die StVZO - wen interessierts?
- Vielleicht die Alternative: Da steht ganz klar: „An Fahrrädern“; auffällige Beleuchtung an Dir bzw. Deiner Kleidung ist also nicht verboten!