Mofa fahren nur mit Prüfungsbescheinigung vom TÜV und nicht der Richtigen Fahrerlaubnis?
Hallo, Ich habe morgen Geburtstag und habe letzten Mittwoch die Prüfung bestanden. Ich möchte jetzt gerne morgen schon zur schule fahren mit meinem Roller (werde 15) jetzt habe ich bei zwei Polizeiwachen angerufen und beide sagen etwas anderes. Also ob ich ohne dieses zu geschickte fahren darf oder ab die Bescheinigung reicht oder halt nicht. Mein Fahrschullehrer meinte ich soll warten aber viele haben mir gesagt, dass das garkein Problem wäre. Evtl. kann mir ja hier jemand weiter helfen. LG
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RuedigerKaarst/1473818467800_nmmslarge__31_105_288_288_19a5e57b03d58b5e431a1a1167b1fea3.jpg?v=1473818470000)
Hallo,
eine Fahrerlaubnis gibt es nicht, nur die Prüfbescheinigung.
Du musst die Prüfbescheinigung vorlegen können, ansonsten wäre es eine Ordnungswidrigkeit die 10 € kostet.
Wenn man keine Prüfung abgelegt hat kostet es 20 €.
Tatbestandsnummer: 205000
Tatbestand: Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
Strafe: 20 €
Da Du aber die Prüfung abgelegt hast und nur die Bescheinigung nicht vorlegen kannst, würde es 10 € kosten.
Tatbestandsnummer: 205100
Tatbestand: Sie führten beim Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls, die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.
Strafe: 10 €
Quelle:
http://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/5-fev/
Polizisten können es aber auch bei einer Verwarnung belassen.
So mies kann ein Polizist eigentlich nicht sein und den Geburtstag ruinieren.
Herzlichen Glückwunsch!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich lese die Frage so, dass er eine Prüfbescheinigung für Mofas hat. Jetzt hat er eine Prüfung zur Fahrerlaubnis für den Roller (vermutl. bbH 45 km/h) abgelegt, aber den Führerschein nicht ausgehändigt bekommen (der wird mit Erreichen des Mindestalters angeblich zugeschickt).
Die Frage wäre deshalb, darf ich nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung (vermutl. AM) mit dem Roller schon fahren, obwohl ich die Fahrerlaubnis noch nicht in den Händen habe (also nur mit der Prüfbescheinigung)?
So verstehe ich die Frage.
Das wäre dann aber unzulässig: FoFE
Aufgrund der verwirrten Fragestellung kann ich mir gut verschiedene Antworten vorstellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheGrow/1476292349120_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1476292351000)
Ich finde die Fragestellung nicht verwirrend.
Er hat mit 14 die Prüfung zum Führen von Mofas abgelegt und wollte nur wissen, ob er an seinem 15. Geburtstag mit der Bescheinigung über die abgelegte Prüfung bereits fahren darf.
Es wäre ja völlig unlogisch, wenn er mit 14 gleichzeitig die Fahrschule zum Führen einer Mofa und im selben Atemzug die Ausbildung für die Fahrerlaubnis AM (was sowieso nur in drei Bundesländern geht, in allen anderen ist das Mindestalter der Klasse AM 16) besucht hätte.
Außerdem steht in der Überschrift ja auch ganz eindeutig
"MOFA fahren mit der Prüfbescheinigung"
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ne, das steht dort nicht ! Du weisst jetzt sicherlich, auf was ich hinaus möchte -> dort steht nicht Prüfbescheinigung. Und eine Prüfungsbescheinigung ist rechtlich, und das muß ich dir ja nicht erklären, rechtlich etwas ganz anderes.
Deshalb bin ich ins Schleudern geraten. Weiss der Fragesteller um den Unterschied?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheGrow/1476292349120_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1476292351000)
Ich erwarte von einem 14jährigen Jungen nicht, dass er die rechtlich richtigen Begrifflichkeiten verwendet.
Ihm geht es darum, ob er eine Mofa fahren darf, wenn er nur die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung dabei hat.
Man kann es wenden wie man will, bei einer Mofa kann ich nicht den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen, weil eine Mofa schlichtweg ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ist.
Das was passieren kann hat vollkommen richtig und vollständig Rüdiger angeführt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ging nicht darum, welche Begrifflichkeiten ein 14 Jähriger verwendet, sondern um den Hinweis, dass du falsch zitiert hast und deshalb rechtlich etwas ganz anderes herauskommen würde. (und du kennst die Begrifflichkeiten genau).
Außerdem habe ich nie in Abrede gestellt, dass man mit einer Prüfbescheinigung ein Mofa fahren darf. Es ging nur darum, dass die Fragestellung für mich etwas verwirrend ist.
Wenn ihr zwischen den Zeilen etwas herauslesen könnt -> super. ;-) Bin ich vermutlich zu alt dafür.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Ohne Prüfbescheinigung darfst Du nicht fahren.
Fährst Du trotzdem und wirst erwischt ohne erteilte Prüfbescheinigung ist dies eine OWi und kostet dich 20,-€ (Tatbestandskatalog Nr. 205000)
Wenn Du die Prüfbescheinigung ausgestellt bekommen hast und vergisst diese mal zu Hause, macht dies hingegen nur 10,-€. (Tatbestandskatalog Nr. 205100)
"Richtige" Fahrerlaubnis bekommst Du eh nicht, die Mofa-Prüfbescheinigung ist nur eine Prüfbescheinigung und weißt keine Fahrerlaubnisklasse aus. Ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/fuji415/1487891002464_nmmslarge__57_0_480_480_8775e7e54be0449d05cb3dabf6e93e7e.jpg?v=1487891004000)
Hat man das Ding nicht so ist Fahrverbot nur wen das Ding man in der Tasche hat darf man sonst nicht ganz einfach abholen dann darf man fahren vorher nicht den das wird ja nicht als erteilt geführt und somit eine Strafe als hätte man die Bescheinigung nie gemacht bekommen das gleiche bei dem Füherschein hat man bestanden aber nicht abgeholt so ist der Schein noch gar nicht gültig was ein fahren ohne gültigen Füherschein nach sich zieht im Gegensatz man hat den Schein vergessen 10-15 Euro kommt .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EraGoN17/1543887385976_nmmslarge__53_53_959_959_2d1cc501202ea3bdbcc8acbe31637995.jpg?v=1543887386000)
Ich ahtte mal das Problem das ich meine Prüfbescheinigung Verloren hatte und bin dann die zeit bis ich ne neue Bekommen hatte mit der Bescheinigung über die Bestandene Prüfung gefahren und wurde dabei sogar Kontrolliert. Ging alles glatt, kann aber auch anders aussehen. Wenn du gerne fahren Möchtest, dann tu das, ich meine du wirst (denke ich) nicht an deinem ersten tag Mofa-fahren direkt kontrolliert. Aber ich habe meine Prüfbescheinigung auch direkt bekommen, da ich schon 15 war... Probiers aus und am ende ist das schlimmste was Passieren kann,d as du 25€ Bußgeld zahlen musst, weil du deine Papiere nicht dabei hattest, aber ich denke Polizisten werde das verstehen, wenn du deine Situation ihnen erklärst. Sind ja auch nur menschen und solange du hübsch Höflich bleibst, sind die auch mest ganz handzahm...
Also rauf aufn Sattel und fahr immer schön Vorsichtig!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
du hast nur eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung, das Orginal holst auf der Führerscheinbehörde ab - für dich heist es zum Geburtstag noch Bus oder Laufen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/asdundab/1444749162_nmmslarge.jpg?v=1444749162000)
Völlig zutreffende und vollständige Antwort.
Ergänzend möchte ich nur den folgenden Link anführen:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_2.html
In dem Link findest die Beschreibung wie die Prüfbescheinigung für Mofas auszusehen hat.