Hallo,

direkt an vor unserem Wohnhaus gibt es eine kleine Einkerbung (groß genug für ein Auto). Diese Lücke gehört zu dem Vermietergrundstück. An dieser Lücke wurde nun ein Absolutes Haltverbotsschild! mit dem Zusatz "Zum Be-und Entladen" angebracht. Meine Fragen dazu:

  1. Widerspricht sich nicht das Schild an sich? Ein absolutes Parkverbot bedeutet niemand darf da parken oder halten, richtig? Auch nicht zum Be- und Entladen.
  2. Ist dieses Schild somit überhaupt rechtsgültig?
  3. Wie sieht somit die rechtliche Lage zu der "Lücke" aus. Wer darf wenn dann überhaupt sich hier hinstellen oder nicht?

In der Vergangenheit kam es daher oft zu Streitigkeiten, wer hier parken/ halten darf. Anwohner meinten, da der Parkplatz zum Haus gehöre und somit nicht für "Fremde" genutzt werden dürfe. Es ging sogar soweit, dass er Hausmeister haltende Fahrzeuge von Bewohnern oder Fremden von der Lücke gejagt hat, da er ein Anrecht hätte hier zu stehen, mit dem Verweis diese können auf Ihrem Parkplatz parken und er müsse sich hier hinstellen.

Viele Dank schonmal im Voraus.

Ismaralda