Wie findet ihr meinen schreiben an die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung Ex-Freundin?

Sehr geehrtes Gutefrage-Team,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe und Rat bezüglich einer aktuellen rechtlichen Situation benötige ich bin 31 Jahre alt und habe bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Leider hat sich vor Kurzem ein Vorfall ereignet, der mein Leben nun in hohem Maße beeinträchtigt.

Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen meinem Ex-Partner und mir. Obwohl ich das eigentliche Opfer bin – sie hat mich mit Pfefferspray angegriffen – werde ich nun beschuldigt, gefährliche Verletzungen verursacht zu haben. Es wird behauptet, dass ich sie mit einer Waffe bedroht habe. Diese Anschuldigungen sind völlig unwahr und wurden von meinem Ex-Partner konstruiert. (Obwohl es vor einem Bank geschiete wo Überwachung Kameras sind?) xD

Nachdem mir ein Freund, der Anwalt ist, geraten hat, keine Aussagen zu machen, habe ich mich ausführlich über meine Rechte informiert. Mir ist bewusst geworden, dass alles, was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass meine Aussagen falsch interpretiert oder verdreht werden könnten. Daher halte ich es für äußerst wichtig, vorsichtig vorzugehen und mich nicht selbst zu belasten

Bild zum Beitrag
Liebe, Freundschaft, Polizei, Liebeskummer, Gefühle, Beziehung, Sex, Recht, Trennung, anzeigen, Gericht, Gewalt, Psychologie, Anzeige, Beziehungsprobleme, Ex, Jura, Partnerschaft, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat
Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

Rechtsanwalt, Deutschland, Politik, Anwalt, Gesetz, Gerichtsverhandlung, Jura, Justiz, Strafrecht, Meinung des Tages
Linksextremismus: Urteil gegen "Hammerbande" angemessen?

Das OLG Dresden hat heute die sogenannte "Hammerbande" als kriminelle Vereinigung eingestuft und alle vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in jener bzw. Unterstützung dieser schuldig gesprochen (siehe hier).

Die linksextreme Gruppe hat laut Urteil insgesamt 13 politische Gegner bei brutalen Überfällen mit Hämmern verletzt, zwei davon lebensgefährlich. Die Opfer erlitten Knochenbrüche und schwere Kopfverletzungen (siehe hier). Dem Vorsitzenden der NPD-Jugendorganisation hatte die Gruppe nicht nur gegen den Kopf geschlagen, sondern gezielt dessen Fußgelenke zertrümmert - wohl um ihm seinen Beruf als Fahrlehrer zu verunmöglichen (siehe hier).

Einem Leipziger Kanalarbeiter, der eine Mütze einer rechten Modemarke getragen hatte, musste nach dem Überfall auf ihn eine Metallplatte in den Kopf implantiert werden, die sein Jochbein fixiert (siehe hier). Er war gezwungen seinen Beruf aufzugeben, nimmt täglich Schmerzmittel und leidet seit dem Übergriff an einer Angststörung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die als Rädelsführerin geltende Lina E. eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, für die Mitangeklagten Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren neun Monaten. Verhängt wurden letztlich folgende Strafen:

  • Lina E.: Fünf Jahre und drei Monat
  • Philipp M.: Drei Jahre und drei Monate
  • Lennart A.: Drei Jahre
  • Jannis R.: Zwei Jahre

Haltet Ihr das Urteil für angemessen?

Das Urteil ist zu mild. 73%
Das Urteil ist angemessen. 19%
Das Urteil ist zu hart. 8%
Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Antifaschismus, Extremismus, Justiz, Kriminalität, Linksextremismus, Sachsen, Strafrecht, Verbrechen
"Letzte Generation": Mit Pistole durchsucht und abgehört?

Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe "Letzte Generation", hat in einem Twitter-Video behauptet, dass die Polizei ihre Wohnung mit gezogener Waffe durchsucht und sie im Bett überrascht habe:

https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1661360741893517313

"T-Online" schreibt dazu:

Auf Nachfrage von t-online bestätigte die "Letzte Generation", weiter auf Hinrichs Darstellung der Ereignisse zu beharren. Unklar ist, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Denn weder die Berliner Polizei noch die federführenden Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes wollten die Aussage Hinrichs bestätigen. Jedoch auch nicht dementieren. Zum einen könne man keine Details über Polizeitaktiken verraten, so die Sprecher.
Zum anderen sei aktuell noch in der Abstimmung, ob sich nun München oder Berlin zu dem Ablauf des Einsatzes äußern dürfe. Das könne noch dauern, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft war zunächst gar nicht zu erreichen.

Das Gruppenmitglied Aimée van Baalen stellte darüber hinaus bei einer Pressekonferenz nach den Durchsuchungen die Behauptung auf, dass Handys von Gruppenangehörigen abgehört werden würden (siehe hier):

"Dass Hausdurchsuchungen stattfinden, Handys abgehört werden und überlegt wird, Aktivisten fünf Jahre einzusperren, ist völlig bekloppt."

Dass bei einer Hausdurchsuchung am Anfang während der Sicherung der Räume eine Schusswaffe gezogen worden sein könnte, halte ich nicht für völlig ausgeschlossen - wenngleich auch bisher nicht für gesichert.

Woher Aimée van Baalen allerdings wissen will, dass Handys abgehört wurden oder werden, ist für mich nicht ersichtlich. Die Hausdurchsuchungen waren erst gestern, es ist also unmöglich, dass Anwälte bereits Akteneinsicht genommen haben. Und in anderen Verfahren ist bisher nichts von Telefonüberwachungen bekannt geworden.

Glaubt Ihr, dass die Aussagen von Carla Hinrichs und Aimée van Baalen stimmen?

Ja, das kann beides gut sein. 44%
Nein, das hört sich für mich erfunden an. 44%
Es könnte teilweise stimmen. 11%
Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Extremismus, Justiz, Strafrecht, Umfrage, Letzte Generation
Sex mit Klassenlehrer, anderem Lehrer davon erzählen?

Hey,

ich habe eine sehr unangenehme Frage..

Ich bin 20 und hatte vor ein paar Monaten Sex mit meinem Klassenlehrer (Mitte 30).

Er weiß, dass ich total in ihn verknallt bin und wir haben generell immer ein sehr außergewöhnliches Lehrer-Schüler-Verhältnis gehabt. Also eben nicht diese typische Distanz etc.

Vor ein paar Monaten ist es dann passiert und es kam zum Sex. Mein Lehrer wusste da, dass ich mir genau diese Situation schon des Öfteren vorgestellt habe.

Nun ist mein Problem, dass mein Lehrer sich immer unhöflicher und abweisender mir gegenüber verhält. Wenn ich frage warum, kommt entweder keine Antwort oder nur ein "Alles gut".

An meiner Schule ist bekannt, dass besagter Lehrer schon mit mehreren Schülerinnen was hatte und es ist leider Gottes auch so, dass er Schüler gegen Ende (ich habe nur noch die Abiprüfungen vor mir) fallen lässt und sich nicht mehr für sie "interessiert".

Bis zum letzten Schultag vor den Ferien hat er oft mit mir über meine Probleme gesprochen und mir geholfen.

Jetzt bin ich nicht mehr wirklich seine Schülerin und er lässt mich fallen.

Ich finde dieses Verhalten so abartig und kann nicht damit leben, dass er genau das wahrscheinlich noch mehr Schülerinnen antun wird.

Er sagt auch von sich selbst immer, dass er viel nur für sein Image macht.

Ich frage mich, ob ich es an eine höhere Instanz melden sollte, dass wir Sex hatten, damit er es nicht mit noch mehr Schülerinnen macht.

Bekomme ich dann auch Konsequenzen?

Wird mir mein Abitur aberkannt?

Z.b. weil er ja zu der Zeit mir noch Noten etc. gegeben hat?

Oder trägt nur er die Konsequenzen?

Gruß, Sophie

Männer, Schule, Frauen, Sex, Recht, Schüler, Lehrer, Strafrecht
Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

Polizei, Anwalt, Führerschein, Kosten, Aufbauseminar, Blitzer, Jugendstrafrecht, Moped, Polizeikontrolle, Roller, Strafe, Strafrecht, BF17
Sollte man die Strafmündigkeit senken?

Man hat in letzeter Zeit gehört dass kinder Straftaten begannen haben und straffrei davon gekommen sind, weil sie nicht Strafmündig sind. Kinder wo eine Straftaten wie z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung oder sogar eine schwere Straftat wie z. B, Körperverletzung, Steine werfen auf Autos und Fussgäner oder Schlimeres begangen haben davon kommen, nur weil sie nicht Strafmündig sind und so mit für ihr handeln keine Konsequenzen gibt was ungerecht gegenüber der Opfer ist. Das Kind sollte schon lernen dass es für ein falsches Handeln Konsequensen gibt.

Hier sind ein Paar Beispiele:

Ein 12- und ein 13-jähriges Mädchen haben in Rheinland-Pfalz ein anderes 12-jähriges Mädchen getötet.

Frau ist einer von Gruppe 12- bis 14-Jähriger in Mülheim vergewaltigt worden.

In einem Kinderheim in Wunsiedel in Bayern ist am Dienstagmorgen ein 10 Jahre altes Mädchen tot in ihrem Zimmer aufgefunden worden. Das berichten mehrere Medien. Die traurige Nachricht wurde erst nach der Spurensicherung am Mittwoch bekannt gemacht. Laut dpa stehen zwei Jungen im Alter von 11 Jahren und ein 16-Jähriger im Fokus der Ermittlungen. Medienberichten zufolge sollen die drei Jugendlichen in Gewahrsam genommen worden sein.

Die Angehörige der Opfer würden sich wünschen das die Täter*innen wo nicht Strafmündig sind, aber es wären dass sie für ihr Handeln bestraft werden können. Diese Fälle wären Gründe dafür dass man die Strafmündigkeit senken sollte. Die Frage wäre: Soll die Strafmündigkeit auf 10 Jahre oder 12 Jahre gesenkt werden? Ihr könnt abstimmen.

Ja auf 12 Jahre 81%
Ja auf 10 Jahre 19%
Kinder, strafbar, Jugendliche, Gesetz, gesetzbuch, Kriminalität, kriminell, Strafanzeige, Strafe, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Straftat, Verbrechen, strafmündig, Strafmündigkeit
Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

Grundgesetz, Internetkriminalität, Justiz, Promis, Strafrecht, Verfassungsrecht, Themenspecial, themenspecial-hassimnetz
Beschlagnahmtes Handy von der Polizei zurückbekommen - wie damit umgehen?

Kurze Erklärung. Was hab ich angestellt: Es sind zwei unterschiedliche, aber miteinander verknüpfte Delikte. Ich habe anderen Menschen durch diese Delikte weder körperlich, noch seelisch Schaden zugefügt. Auch auf indirekte Weise, so hoffe ich nicht. Bereichert oder Daten weitergegeben habe ich auch nicht. Das Grunddelikt hat mit meiner mittlerweile ehemaligen Arbeit zutun (Behörde).

Ich weiß, ich war dumm und unreif und stehe zu dem was ich gemacht habe.

So jetzt hab ich das Handy zurück und eine Schreib und Internetbekanntschaft, die ebenfalls im öffentlichen Dienst war, gibt beim Versuch mich aufzumuntern und zu trösten mir gegenüber nochmal ausdrücklich an, dass das was ich getan habe, sie in kleinerem Umfang auch schon gemacht hat (Erklärung: Und da ist sie nicht die einzige).

Diese Bekannte arbeitet mittlerweile auch schon woanders und hat auch sonst nichts verbrochen. Rein rechtlich betrachtet, wenn es jemand zur Anzeige bringt, wärs hingegen strafrechtlich relevant (auch wenn das bei geringem Umfang nie und nimmer eine Verurteilung nach sich ziehen würde - selbst bei mir ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen, auch wenn ich mir auf eine Diversion schon alleine aus Selbstschutz keine Hoffnungen mache). In der Praxis würde das halt heißen, dass mein ehemaliger Arbeitgeber um mind. 50 % seiner Mitarbeiter erleichtert und das öffentliche Leben still stehen würde.

Ich als Beschuldigter habe jedenfalls angegeben, dass ich von keinerlei Amtsmissbrauch weiß von (unmittelbaren) Kollegen und ich davon ausgehe, dass diese immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Das entspricht auch der Wahrheit nach moralischem Ermessen, nach juristischem Ermessen würde das wohl schon wieder nicht mehr stimmen.

Ich weiß, jetzt stell ich nicht mal eine konkrete Frage und schon allein das wird schnippische Antworten provozieren.

Dieses "Geständnis" oder es war eher eine Art Aufmunterung von der ehemaligen Kollegin (ganz anderer Standort und nicht mal vom Sehen her bekannt, sondern rein online) ist jetzt auf meinem Handy, geschehen im Chat, nachdem ich es von der Polizei zurückbekommen habe.

Da frag ich mich halt schon, ob es nicht sinnvoller ist, mir ganz ein anderes Handy zuzulegen oder zumindest bis mein Verfahren abgeschlossen ist, gar nicht mehr über dieses Handy zu kommunizieren. Ich möchte einfach niemand anderen in Schwierigkeiten bringen, denn ICH war derjenige, der die Sch*** gebaut hat und nicht die Lappalien von anderen Menschen, die halt auch genauso Zugriff auf Daten hatten, wie ich.

Danke an all jene, die es sich durchgelesen haben. Sorry falls ich wen damit nerve. Bin nur derzeit ein nervliches Wrack ... ist wohl schon die Strafe vom lieben Gott/Schicksal/Karma ... sucht es euch aus.

Handy, Polizei, Behörden, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht