Sich vor dem Blitzer stellen?
Hallo jeder von euch kennt bestimmt diesen mobilen Blitzer als Kasten(?) der an einem gut versteckten Platz steht.
Davor und dahinter sind keine Mitarbeiter bzw. Ordnungshüter. Ich bin mal heute an so einem Blitzer vorbei gelaufen und wollte bisschen Spaß. Daher stellte ich mich breit vor dem blitzer, welches an der Hauptstraße stand und verdeckte somit die Linse. Viele Autofahrer haben gelacht, mir ein Daumen nach oben gezeigt und und, war sehr lustig. :)
Aber habe ich mich als Fußgänger strafbar gemacht? Was kann im schlimmsten Fall passieren?
6 Antworten
Hilfe wird hier wieder viel Schwachsinn erzählt...
Eine Strafbarkeit dürfte nach meiner Einschätzung zu verneinen sein. Eine Nötigung (§ 240 StGB) hat das OLG Karlsruhe in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12 - AK 57/12 ausgeschlossen.
Den Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97 (NStZ 1997, 342) ebenfalls ausgeschlossen. Dem hat sich sich der BGH mit Beschluss vom 15. Mai 2013 - 1 StR 469/12 angeschlossen.
Weitere in Betracht kommende Straftatbestände sind nicht zu erkennen. Das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wäre gesondert zu prüfen.
Nein, Du hast Dich nicht strafbar gemacht und hast auch nichts zu befürchten. Allerdings kann Dir zB die Polizei einen Platzverweis erteilen. Wenn Du dem dann nicht Folge leistest, ist das eine kostenpflichtige OWI.
Die Linse zu kleben, mit Farbe zu sprühen... wird allerdings als Sachbeschädigung mit Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft geahndet. Abhängig davon, ob der Blitzer wieder einsatzbereit gemacht werden kann oder total zerstört wird.
Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Sie könnten Dich anhand des Fingerabdruckes (vom Bild) in der Datenbank für Verbrecher ausfindig machen. 😉
Blitzer sind laut Gerichtsurteil ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, daher hast du Nothilfe geleistet.
Das ist Strafbar JA...
Coole Aktion auf jeden !