Kollege hat diebstahl auf der arbeit begangen gibt es strafrechtliche konsequenzen?
Hallo, ein arbeitskollege hat ein diebstahl am Arbeitsplatz begangen wurde dafür auch fristlos gekündigt. Der Chef hat aber kwine Polizei eingeschaltet, wird er dafür trotzdem rechtlich bestraft oder nicht.
4 Antworten
Wenn die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nicht davon erfährt, logischerweise nicht. Eine Anzeigepflicht eines Dritten besteht in der Regel nicht.
Wenn Pol oder StA aber von der Tat erfahren und und ein erforderliches öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, muss ermittel werden (Legalitätsprinzip). Die StA hat bei Vergehen aber immer noch die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit wieder einzustellen.
Viele Arbeitnehmer wollen nicht, dass derart unschöne Vorfälle auch noch öffentlich werden und sehen deshalb von einer Strafanzeige an.
Die fristlose Kündigung ist ja auch schon eine Strafe.
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Es gibt Straftaten die müssen angezeigt werden, damit sie Strafrechtlich verfolgt werden, um sicher zu sein, dass das Opfer als Straftat sieht, zum Bsp Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch
Das gilt nicht für Mord zum Beispiel, man kann den Toten nicht fragen, bzw. von diesem eine Anzeige erwarten 😅
"Der Chef hat aber kwine Polizei eingeschaltet, wird er dafür trotzdem rechtlich bestraft oder nicht."
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ok, dann hat er nur die konsequenzen des Arbeitsamtes zu spüren
Von wem kann die Polizei das erfahren außer vom Arbeitgeber