Hallo,

das ist nicht mein stolzester Moment, aber aus Unmut über einen Bußgeldbescheid habe ich folgendes in den Verwendungszweck geschrieben: „da hatte wohl jemand noch beschissenere Arbeitszeiten als ich...“ Das bezog sich auf die sehr frühe Uhrzeit, zu welcher ich geblitzt wurde (05:00 Uhr). Darüber, ob das jetzt witzig ist, lässt sich sicher streiten, ich möchte aber wissen, ob das wohl Folgen haben könnte oder nicht. Eigentlich habe ich ja niemanden perönlich beleidigt, wenn dann die Arbeitszeiten der Person, oder?