Hallo also kurz zu mir ich war im März bis bis September in der JVA und würde auf 2 Jahre und 4 Jahre Bewährung entlassen.
Habe ein Urteil auf den Amtsgericht bekommen von 6 Monaten Freiheitsstrafe und Bewährungsversager
Zusätzlich bin ich Ohne Festen Wohnsitz und halte mich gelegentlich mal hier und da auf .... in dem Verfahren auf dem Amtsgericht ist die Staatsanwaltschaft mit in Berufung!
Womit muss ich rechnen , werden die mich direkt abführen oder habe ich Chancen das ich nicht direkt abgeführt werde? Muss ich mit einer Höheren Strafe rechnen?