Habe bei einem Online-Versandhändler in 2017 Ware im Wert von ca. 25€ doppelt erhalten. Der Verkäufer wurde damals informiert, ein Rücksendeschein wurde per Mail an mich versendet. Nun habe ich die Angelegenheit wegen privater Probleme vor mir hergeschoben und möchte die Ware (ovp) nun nach über einem Jahr zurücksenden. Muss ich strafrechtlich befürchten, für die späte Rücksendung belangt zu werden? Danke vorab.