Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter - was soll ich tun?

Hallo zusammen und schon einmal danke für die Hilfe.

Ich habe eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, da ich wegen "Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona" beschuldigt bin.

Hintergrund: Ich bin Student und betreibe ein Gewerbe, aus dem ich vor Corona den größten Teil meiner Einnahmen bezogen habe. Mit der Soforthilfe war anfangs nicht so ganz klar, wer Antragsberechtigt ist und es stand in den FAQ, dass Studenten Berechtigt sind, wenn sie ihr Gewerbe als Haupterwerb betreiben.

Also habe ich den Antrag aus o.g. Gründen gestellt, dieser wurde relativ schnell genehmigt und ich habe die 9000€ erhalten. Dann gab es ja in NRW die Regel, dass 2000€ für Lebenshaltung, Rest für laufende Betriebskosten genutzt werden dürfen. Habe dann also 7000€ zurück bezahlt, da ich keine laufenden Kosten habe.

Vor ein paar Wochen kam dann ein Brief, dass meine Bewilligung zurückgenommen wird, da ich "Student mit BaFög Bezug sei." - kurz dazu: ich bin dem Grunde nach nicht BaFög berechtigt, weil ich die Fachrichtung zu spät gewechselt habe. Habe also angerufen und der Herr hat mir gesagt, dass es mit dem "Haupterwerb" zusammen hängt. Dazu müsste ich mehr als die Hälfte meiner Wöchentlichen Arbeitszeit in das Gewerbe investieren, nicht in das Studium.

Das mache ich nicht, also habe ich das restliche Geld ebenfalls, wie gefordert, zurückgezahlt.

Nun kam ein Brief der Polizei, eine Einladung zur Vorladung, beschuldigt wegen "Subventionsbetrug".

Kann ich dort ruhigen Gewissens hingehen und das so schildern, wie ich es hier geschildert habe? Meiner Meinung nach habe ich keine falschen Angaben gemacht, da für mich Haupterwerb = Haupteinnahmequelle ist, das war auch im Antrag nicht weiter erläutert.

Einen Anwalt kann ich mir beim besten Willen nicht leisten - ich komme so gerade mit Nebenjobs über die Runden.

Recht, Strafrecht, Vorladung
Kann man das schon als Stalking bezeichnen oder als was bezeichnet man diese Situation?

Hallo zusammen,

ich versuche euch die Situation mal zu schildern.

Ein Nachbar der mit mir nicht gut kann (warum weiß ich selbst nicht) macht jedes mal wenn wir uns im oder in der Umgebung des Mehrfamilienhauses zufällig begegnen so komische Mätzchen.

Beispiel 1: Ich ging runter an meinen Briefkasten um nachzusehen ob Post gekommen ist. Dort stand, ohne das ich es wusste der Nachbar und hat selbst nach seiner Post gesehen. Als ich fertig war ging ich zur Bushaltestelle und merkte, dass dieser besagte Nachbar plötzlich hinter mir lief und mir auf Schritt und Tritt folgte -bis zur Bushaltestelle. Dort angekommen, versuchte er durch Gesten meine Aufmerksamkeit zu bekommen. Der Bus kam und fuhr ab, ohne das der Nachbar eingestiegen ist. Dann kam der nächste Bus und der Nachbar stieg wieder nicht ein. Alsdann wechselte der Nachbar zur Bushaltestelle auf die Gegenrichtung und wartete auf den Bus, mit welchem er dann irgendwann abfuhr.

Beispiel 2: Ich wollte nach Hause gehen und auf dem Weg zur Haustür, kam mir der besagte Nachbar entgegen. Da der Weg sehr schmal ist wollte ich ein Stück zur Seite treten damit wir uns nicht gegenseitig über den Haufen laufen. Der Nachbar wechselte ebenfalls die Seite und zwar so, dass wir erneut auf Konfrontationskurs gewesen wären. Dies ging einige male hin und her bis ich stehen blieb. Links neben mir waren vielleicht noch gut 20cm Weg, rechts wären es noch 80cm Weg gewesen. Der besagte Nachbar versuchte sich nun auf dem 20 cm breiten Stück zwischen mir und der Wegbegrenzung durchzuzwängen.

Beispiel 3: Der besagte Nachbar klingelte an meiner Wohnungstür, da ich dachte es klingelt jemand unten an der Haustür, hob ich den Hörer ab und sagte nur Hallo? Der Nachbar sagte ebenfalls Hallo? Dann drehte er sich um und ging zu seiner Wohnung.

Wie seht ihr die Situation? Was haltet ihr von diesem Nachbarn? Wie schätzt ihr den Nachbarn ein?

Mobbing, Psychologie, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Stalking, Strafrecht
Habt ihr Erfahrungen mit Beziehungen mit großem Altersunterschied?

Wenn ja, wie alt wart ihr beide zu Beginn der Beziehung? Wie haben andere darauf reagiert? Falls die Beziehung mittlerweile vorbei ist: War es ein Fehler, sie einzugehen und wenn ja, wieso? Wieso seid ihr eine Beziehung mit so großem Altersunterschied eingegangen? Hat es sich einfach nur ergeben oder steht ihr (auch emotional betrachtet, nicht nur körperlich) auf ältere/jüngere? Erzählt einfach mal ein bisschen, wenn ihr Lust habt :)

Und falls es sich um eine Beziehung zwischen einem Teenager und einem Erwachsenen handelt/gehandelt hat, noch ein paar Zusatzfragen: Habt ihr das verheimlicht, wussten eure Eltern davon? Haben eure Eltern die Beziehung oder zumindest den Sex verboten? War/ist es wirklich Liebe? Oder ist es vielleicht so (falls ihr die jüngere Person wart), dass ihr euch heute missbraucht fühlt, weil ihr das damals falsch eingeschätzt habt oder ihr manipuliert wurdet etc.? Wieso habt ihr euch ale Teenager nen erwachsenen Partner(in) gesucht bzw. umgekehrt? Falls ihr der Teenager seid/wart: Wieso glaubt ihr, dass der/die Erwachsene mit euch zusammen ist/war? Wiklich nur wegen euch als Person oder gibt/gab es auch andere Gründe?

Es sind ziemlich viele Fragen, ich weiß. Ihr müsst auch nicht auf jede eingehen, aber ich freu mich natürlich, wenn ihr bissl was erzählt :)

Danke schonmal :)

Liebe, Kinder, Familie, Freundschaft, Teenager, Beziehung, Jugendliche, Sex, Eltern, Sexualität, Psychologie, Altersunterschied, Ethik, Gesellschaft, Jugend, Liebe und Beziehung, Moral, Partnerschaft, Strafrecht, Ethik und Moral, Hebephilie
Anzeige ohne Beweise kann der Junge in dem Fall verurteilt werden?

ein Mädchen behauptet, der Junge hätte sie in der Stadt verfolgt, an die Brust gefasst und geschlagen. Sie hat ein Foto vom blauen Auge bei der Polizei eingereicht. Sie hat allerdings keinen einzigen Zeugen, was doch sehr merkwürdig ist wenn es mehrere Vorfälle in der Stadt gewesen seien sollen. Dazu hat sie Fotos vom Chatverlauf gemacht, wo sie ihren Vater schreibt, dass er kommen soll, da der Junge ihr erneut auflauert. Als der Vater dort eintrifft, findet er den Beschuldigten aber nicht, sagt dies bei der Polizei genauso aus. Insgesamt basiert alles nur auf die Zeugenaussage dieses Mädchens, der Rest ist nur Hören-Sagen - alle anderen ,, Zeugen '' sagen nur aus, was die Frau behauptet und was der Junge dazu sagt.

das Mädchen sieht den Jungen in der Schule, stellt ihn zur Rede, dieser beteuert jedoch seine Unschuld : ,, sie steht auf einmal vor mir und beschuldigt mich, obwohl ich nichts getan habe ich kenne die Frau gar nicht '' . Dieser sagt, nie in der Stadt gewesen zu sein. Er macht Fotos vom Klassenbuch, wo er nicht als fehlend aufgelistet zum Tatzeitpunkt, und sieht dies als Beweis für seine Unschuld.

Wie entscheidet ein Richter, und inwiefern gilt so ein Klassenbuch als Beweis ? In meinen Augen gar nicht, die Lehrerin kann vergessen haben jemanden einzutragen der gefehlt hat, die kann gemacht worden sein bevor die Lehrerin die fehlenden Schüler einträgt, wenn z.B. Vertretung ist und die Klassenlehrerin erst Tage später wieder in der Schule ist, es kann verfälscht worden sein, nachgeschrieben worden sein und und und.

Polizei, Recht, Strafrecht, Beweis
Was machen Netzbetreiber mit einer Plombenöffnungsmeldung?

Hatte dazu bereits thematisch sehr ähnliche Fragen gestellt.

Die Sachlage ist: Der Stromzähler, der meinen Stromverbrauch zählt, war plombiert. Plombiert wurde er durch einen Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers (zugleich Messstellenbetreiber) da war und die Stromzähler wechseln sollte. Dies konnte er bei einem der beiden Zähler jedoch nicht machen, weil da was nicht in Ordnung war. Er sprach konkret von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". Es wurde auch ein Mängelbericht angefertigt. Der Monteur erklärte, dass das von einem Elektromeisterbetrieb im Auftrag des Hauseigentümers in Ordnung gebracht werden muss. (Laut meiner Recherche muss der Betrieb überdies hinaus aber auch konkret eine Zulassung des Netzbetreibers haben, um bestimmte Arbeiten an Stromzählern durchführen zu dürfen.)

Nun war aber "irgendjemand" da. Allem Anschein nach jedenfalls kein eingetragener Betrieb, sondern ein Bekannter des Vermieters, der die diese Plombe, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand, entfernt hat. Und es wurde auch nicht neu plombiert.

Auf Nachfrage erklärte man mir in einem Telefonat, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

Konkret frage ich also:

Kann jeder Trottel an den Stromzähler ran, solange er danach eine Plombenöffnungsmeldung macht? Und gibt es speziell dafür ein Formular? Oder kann man das auch telefonisch machen?

Achtung (!): Der Sohn des Vermieters hatte da wohl irgendwas gemeldet; also er teilte dem Netzbetreiber wohl telefonisch mit, dass "jetzt alles in Ordnung" sei. Ob er auch gesagt hat, dass die Plombe jetzt fehlt, weiß ich nicht. Tatsache ist: Seit mehreren Wochen ist jetzt kleine Plombe dran.

Und ich weiß bloß, dass das Entfernen und/oder Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.

Leider liegen mir jetzt viele widersprüchliche Aussagen zum Sachverhalt vor.

Strom, Energie, Handwerk, Recht, Gesetz, Elektrotechnik, Elektrizität, Elektrogeräte, Strafrecht, Stromzähler, Netzbetreiber, stromnetz
Anzeige wegen Nötigung - Welches Vorgehen ist bei folgendem rechtlichem Sachverhalt zu empfehlen?

Folgender Sachverhalt:

Person A hat einen privaten Stellplatz vor dem Haus. Der Stellplatz ist mit einem davor an der Wand befestigten Schild als solcher gekennzeichnet und es wird dort auch angekündigt, dass kostenpflichtig abgeschleppt werden wird.

Person A kommt abends nach Hause und es steht ein fremdes Fahrzeug auf dem besagten Parkplatz. Es gibt keinen Zettel im Fahrzeug, wie derjenige zu erreichen wäre, um sein Fahrzeug wieder wegzufahren. Person A kommt gerade aus dem Urlaub und hat ein volles Fahrzeug, dass es zu entladen gilt. Außerdem hat Person A am nächsten Tag Bereitschaftsdienst und benötigt den Parkplatz, um schnell einsatzbereit zu sein. Andere frei verfügbare Parkplätze gibt es in der Gegend selten. Person A müsste sich jetzt eigentlich irgendwo verboten hinstellen und riskiert dadurch selbst abgeschleppt zu werden.

Person A ärgert sich daher sehr und ruft einen Abschleppservice an. Der sagt jedoch, dass er aktuell kein freies Fahrzeug mehr verfügbar habe, um das fremde Fahrzeug abzuschleppen. Erst morgen früh könnte dies geschehen.

Person A befürchtet nun, dass der Falschparker sein Fahrzeug einfach in der Nacht entfernt und ungeschoren davonkommt. Er holt ein uraltes Fahrrad aus dem Keller und schließt es mit einem Fahrradschloss an die Felge des fremden Fahrzeuges und klemmt einen Zettel an die Windschutzscheibe, dass das Fahrzeug morgen früh abgeschleppt wird und derjenige seine Telefonnummer hinterlassen soll, damit er vom Abschleppservice informiert werden kann, wo er sein Fahrzeug wiederbekommt.

Jetzt kommt der Eigentümer des fremden Fahrzeugs zurück, findet sein Auto angeschlossen und ruft die Polizei. Diese knackt das Fahrradschloss und gibt das fremde Auto wieder frei. Person A bekommt eine Anzeige wegen Nötigung und soll sich in einem Zeugenbefragungsbogen zum Sachverhalt äußern.

Wie sollte Person A nun vorgehen?

Welche Strafe kann für Person A daraus resultieren?

Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Anzeige, Jura, Nötigung, Strafe, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Auto und Motorrad
Wäre körperliche Züchtigung wie in Singapur eine gute Maßnahme im Kampf gegen Gewaltverbrecher und Clans?

In Singapur werden Straftäter bis zu 20-mal mit einem Rohrstock ("Rotan"), unter medizinischer Aufsicht, geschlagen. Singapur hat eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit und die meisten - vor allem viele ehemalige Verbrecher, die gezüchtigt wurden - befürworten dieses Strafmaß. Die Prügelstrafe wird vor allem für Raub, Vandalismus, Landfriedensbruch und sittenwidriges Verhalten verhängt.

Ich persönlich würde die Prügelstrafe vor allem im Jugendstrafrecht und für junge Erwachsene vorsehen. Sie würde unter der Aufsicht eines Arztes mit einem standardisierten Rohrstock erfolgen, welcher vor der Strafe desinfiziert und nach dieser sofort zerstört wird. Als Vollstrecker könnten sich z.B. Kampfsportler oder Bundeswehrsanitäter eignen, die natürlich zuvor einen entsprechenden Kurs absolvieren müssen.

Ich sehe folgende Vorteile:

  • Die Prügelstrafe tut allen gleich weh, während Geldstrafen für Reiche unbedeutender sind.
  • Sofern sie nicht mit einem langen Gefängnisaufenthalt verbunden ist, kann die Prügelstrafe viel schneller vollzogen werden, sodass der Bestrafte schneller dem Arbeitsmarkt zugeführt werden kann und nicht lange ausfällt.
  • Das bedeutet auch, dass der Steuerzahler weniger Kost und Logis bezahlen muss. Im Idealfall, wenn die Strafe sofort nach der Verurteilung vollstreckt wird, müssen nur zwei ärztliche Untersuchungen (eine davor, um festzustellen, ob die Strafe gesundheitlich zumutbar ist und eine danach, um die Wunden zu behandeln) und die Vollstreckung selbst bezahlt werden.
  • In manchen Milieus gehört Gewalt zum Alltag; während Gefängnisaufenthalte da als unbedeutend oder sogar als Ehrung abgetan werden, ist eine Prügelstrafe nicht nur eine Ehrenstrafe, sondern spricht den Kriminellen in seiner Sprache (Gewalt) an.
  • Kriminelle können unter bestimmten Umständen vor die Wahl gestellt werden, ob sie z.B. 6 Monate im Gefängnis verbringen und 20 Stockhiebe erhalten oder 2 Jahre ohne Prügelstrafe einsitzen wollen.
  • Vor allem Gewaltverbrecher erfahren so, wie es ist, geschlagen zu werden und sich nicht wehren zu können und nehmen somit am Schmerz des Opfers teil
  • Bei jüngeren Straftätern und Kindern kann die Prügelstrafe gezielt als Konditionierungswerkzeug verwendet werden - wer Drogen oder Straftaten mit Schmerz assoziiert, weil er dafür oft verprügelt wurde, wird von ihnen Abstand nehmen.
  • Die Prügelstrafe kann durch eine Maschine automatisiert werden.

Was ist Eure Meinung dazu?

Polizei, Politik, Jugendstrafrecht, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Züchtigung, Prügelstrafe, Verbrechensbekämpfung
Muss ich auf die Email von der Polizei antworten?

Hallo,

ich und jemand anderes ist Opfer eines Dreieckbetrugs geworden. ich war derjenige der gezahlt hat und dann das Geld zurückgefordert hat. habe ja auch schließlich nichts gekauft. Habe dann etwas mit dem anderen Opfer, bei dem die Ware abgeholt wurde, geschrieben. Dieser hat dann eine Strafanzeige gestellt und mich als Zeuge angegeben. das andere Opfer hat nur meinen Namen von paypal und meine Adresse deshalb kam die Nachricht von der Polizei per e-mail. dort steht drin:

"guten tag...

Ich beziehe mich mit dieser email auf eine mir vorliegende Strafanzeige wegen Betruges. Es geht um den widerrechtlichen Erwerb einer Playstation am....und die damit verbundene Verkaufsabwicklung über paypal.

Leider liegen mir ihre vollständigen Personalien nicht vor, die ich für die weitere Bearbeitung benötige und die sie mir bitte zukommen lassen.

Sollten sie zwischenzeitlich auch eine Strafanzeige erstattet haben, so teilen sie mir bitte das entsprechende Aktenzeichen der aufnehmenden Dienststelle mit. "

Nun, ich bin noch nie in kontakt mit der Polizei gewesen und möchte es auch nicht.

Muss ich darauf antworten? Hat das andere Opfer mich angezeigt ?

Was passiert wenn ich nicht antworte?

Im Internet steht das man nur auf gerichtliche oder Staatsanwaltschaftliche Einladungen o.ä. antworten muss. Es ist zwar blöd für den anderen aber habe da keine lust 10 mal hinzulaufen und am ende bin ich der beschuldigte..

Ich bedanke mich schonmal herzlich für die antworten.

bei fragen versuche ich so schnell wie möglich zu antworten

Polizei, Recht, Gesetz, Kleinanzeigen, PayPal, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht