Hallo,
ich habe mehrere Vergehen im Straßenverkehr begangen, wodurch ich mehrere Geldstrafen erhalten habe. Dies ist schon mehrere Monate her und ich hatte damals sehr viel Stress, weshalb ich es nicht geschafft habe diese zu bezahlen. Dadurch sind Mahnungsgebühren entstanden.
Vor zwei Monaten bin ich dann persönlich zur Bußgeldstelle gegangen, um einen Antrag auf Ratenzahlung zu beantragen, da ich die geforderte Summe nicht sofort zahlen konnte. Dieser wurde nun vor einem halben Monat abgelehnt und seitdem sind natürlich neue Mahnungsgebühren entstanden. Ich habe auch schon der Bußgeldstelle geschrieben und kann mir auch das Geld von Freu den leihen. Die Bußgeldstelle will aber die jetzige Forderungshöhe haben, was ich aber ehrlich gesagt nicht einsehe, schließlich habe ich einen Antrag gestellt und konnte ja nicht wissen, dass dieser abgelehnt wird. Sonst hätte ich ja schon viel vor zwei Monaten versucht das Geld aufzutreiben.
Meine Frage lautet nun: sind diese neuen Mahnungen gültig? Muss ich die wirklich zusätzlich zahlen?
liebe Grüße und danke schon mal