Hallo!

Wer kann mir sachlich beantworten, ob es grundsätzlich möglich ist Gnade beim Justizministerium zu ersuchen, wenn die besagte Person zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde?

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gnade gibt und wichtige Gründe vorliegen müssen.

Die Bewährungsstrafe hindert besagte Person an der Ausübung des Berufs, weshalb die Bewährungsstrafe nicht ohne weiteres hingenommen werden möchte.

Danke für jede hilfreiche Antwort.