Mein Mieter kam nach einem Gespräch, in welchem er mich mehrmals aggressiv bedrohte, zu meiner Wohnungstür und leutete an.
An der Tür hatten wir wieder ein Gespräch, welches ich für den Fall, dass er handgreiflich werden könnte, aufgenommen habe.
In der Aufnahme kann man ihn nicht sehen; man hört nur das gesamte Gespräch zwischen uns, in welchem er mich zwar beleidigt, jedoch nicht geschlagen hat.
Habe ich rechtswidrig gehandelt?
Darf man jemanden aus Verdacht auf eine Straftat aufnehmen?
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