Freundin hat privaten Chat gelesen, Strafbar?

Hallo Leute,
Ich schildere mal meine/unsere Situation
Letzte Woche war meine Freundin in der Schule am Handy. Eine Lehrerin kam rein, sie hatte keine Möglichkeit zum verstauen ihres Handys, deswegen gab sie es ihrer besten Freundin (Die in einer anderen Klasse unterrichtet wird und dementsprechend mit dem Handy in ihre Klasse gegangen ist).

Da sie eine Freistunde hatte und den Code des Handys meiner Freundin woher auch immer (Hatte ihn nie gesagt bekommen). Sie hat sich also Zugang zum Handy verschafft und dadurch das der Chat zwischen meiner Freundin und mir geöffnet war, da sie mir in dem Moment als die Lehrerin reinkam was schreiben wollte, hat sie sich diesen durchgelesen. Sie hat mir so ziemlich alles über ihr Leben anvertraut, dass sonst niemand weiß, besser gesagt wusste. Unter anderem Dinge wie eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung, Selbstverletzung. Aber auch kleinere Dinge wie Beziehungsstreits hatte sie natürlich mitbekommen.

Sie hat sich den Chat allerdings nicht nur durchgelesen, nein nein nein, sie hat alles was sie gelesen hatte, ihrer Mutter gesagt. Diese ist daraufhin zu der Mutter meiner Freundin gegangen und hat ihr ALLES, ABSOLUT ALLES verraten.

Meine Frage ist nun (wie man am Titel schon erkennen kann): Ist das was sie getan hat Strafbar? Das was gerade passiert ist... Ist scheiße, aber unsere Hauptsorge ist, das es nicht noch jemand erfährt und ich denke, es würde uns helfen, wirklich was in der Hand zu haben das uns Sicherheit gibt.

Sorry für den langen Text, vielen vielen Dank für die Antworten im Vorraus!

Chat, Schule, Liebe und Beziehung, Strafrecht, Straftat, WhatsApp, Straftaten bei Jugendlichen
Hat ein Einbrecher wirklich Anspruch auf Schmerzensgeld vom Eigentümer, wenn er beim Einbruch verletzt wird?

Ich habe da so zwei Geschichten gehört.

Die erste ist ein Mann, der bei einem geparkten Auto die Radkappen klauen wollte. Als der Halter des Autos losfahren wollte während der Dieb noch an den Radkappen zugange war, fuhr er aus Versehen mit dem Auto über die Hand des Diebes. Der Dieb verklagte den Fahrzeughalter auf Schmerzensgeld und bekam Recht.

Die zweite ist ein Mann, der in einer Wohnung eingebrochen ist, während die Anwohner im Urlaub waren. Er ist zwar in die Wohnung reingekommen, aber nicht mehr raus, da die Eingangstür, durch die er reingekommen ist, zugefallen und das Garagentor defekt war. Er soll eine ganze Woche in der Wohnung eingesperrt gewesen sein und hat nur durch Hundefutter und Cola überlebt. Er verklagte erfolgreich die Anwohner auf Schmerzensgeld plus Behandlungskosten, weil er durch die Freiheitsberaubung psychische Langzeitschäden davon trug.

Meine Frage ist: Kann sowas wirklich sein?

Müssen Hausbesitzer und Mieter wirklich dafür sorgen, dass man ohne Gefahr bei ihnen einbrechen kann.

Können Hausbesitzer und Mieter wirklich haftbar gemacht werden, wenn sie Opfer einer Straftat werden und der Täter sich durch seine eigene Dummheit verletzt?

Das grenzt schon an Absurdität! Diese Geschichte müssen doch Fake sein. Weiß da zufällig jemand mehr darüber?

Recht, Rechte, Einbruch, einbrecher, Schmerzensgeld, Strafrecht
Hilfe, Strafrecht was kann ich machen?

ich habe ein Problem, es ist ein sehr schwieriges und aufwendiges Thema und schwer zu verstehen, ich wurde verarscht mit Steam-Karten.

Ich habe damals auf eBay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgegeben dass ich einen Nebenjob suche, daraufhin hat sich jemand gemeldet und hat mir gesagt ich solle Steamkarten verkaufen für ihn. Er hatte eine Fake Website gemacht wo Leute Steamkarten kaufen können . Dann hat er mir ein „Arbeitsvertrag“ geschickt wo alle meine Daten rein sollten, Bankkonto und persönliche Sachen. Dann kam schon der erste „Auftrag“, von ihm ich bekomme ich kürzester Zeit Geld auf mein Konto, Beispiel 100 Euro.

Dann gehören mir davon 20% und von dem Rest also 80 Euro soll ich Steamgutscheine kaufen und die Nummer den angeblichen Kunden schicken; diesen Kunden gab es nie , das war einer mit einer Fake-Email. Ich hatte mich schon gewundert dass auf mein Konto wo das Geld überwiesen wurde im Verwendungszweck z.B: Kaffeemaschine oder so stand.

Die Person die mich verarscht hat mit den Job hat auf eBay ein Account gemacht in meinen Namen und hat dort z. B. eine Kaffeemaschine angeworben und hat die dort verkauft und meine Bankdaten angegeben und der hat das auf mein Konto dann überwiesen und ich dachte das wäre ein Auftrag von seiner Website für die Steamgutscheine.

Also wurde der auf eBay abgezogen sozusagen von mir weil alle meine Daten er da angegeben hat aber was ich natürlich nie war, weil ich dachte ich „arbeite" für die Steamgutscheine. Irgendwann ist das alles rausgekommen weil jemand der abgezogen wurde von den Typen, ist dann zur Polizei gegangen und ich habe natürlich die Anzeige bekommen.

Dann habe ich das alles bei der Polizei erklärt und habe meine gerechte Strafe bekommen dass ich die 20% die ich bekommen habe von allen Geschädigten zahle. Nun hab ich vor kurzen ein Brief bekommen von einem Geschädigten von einem Anwalt dass er seine 900 Euro wieder haben will für eine Kaffeemaschine die er nie bekommen hat und beschuldigt mich das ich das gewesen war und ein eBay Account hatte.

Wie kann ich nun vorgehen? Ich habe doch meine Strafe bekommen? Und warum soll ich alles zurück zahlen obwohl ich „nur“ die 20% bekommen habe , und obwohl ich nichtmal wusste was da wirklich passiert im Hintergrund , dass andere auch verarscht werden?

Kaffeemaschine, Recht, Strafrecht, Team
Lohnt sich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

  • 3-spurige Autobahn
  • Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Ich fahre mit meinem Auto auf der linken Fahrspur mit ca. 110 km/h
  • Ich hole auf der linken Spur allmählich zu einem Jaguar SUV auf
  • Auf der Mittelspur ein Kleinwagen
  • rechte Spur frei/leer

Der Jaguar SUV vor mir fährt plötzlich absichtlich langsamer, um mit dem Kleinwagen auf der Mittelspur auf "der selben Höhe" zu fahren bzw. in gleicher Geschwindigkeit. Es wurde mir die Durchfahrt / ein Überholen somit verwehrt.

Nach ca. 2-3 Kilometern habe ich dem vorfahrenden SUV mit einmaliger Lichthupe signalisiert, dass er mich doch bitte vorbeifahren/überholen lassen soll. Dies tat er nicht. Dann fuhr ich auf die Mittelspur rüber, hinter den Kleinwagen - da dieser kurzzeitig auf seiner Spur schneller fuhr als der SUV auf der Linken. Als der SUV-Fahrer meinen Spurwechsel bemerkte, lies er den Moter seines Autos stark "aufheulen" und holte sofort wieder zum Kleinwagen auf. Ein Überholen von rechts war mir somit auch nicht möglich (mir ist bewusst, dass ein Rechtsüberholen verboten ist und für mich kam diese Option nur in Betracht, da man mir absichtlich den Weg versperrte). Da sich auch der Kleinwagen-Mittelspur-Fahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hielt (die rechte Spur war ja frei/unbefahren) überholte ich somit über die freie rechte Spur.

Als ich dann quasi wieder "freie Fahrt" hatte, begann der SUV-Fahrer von der linken Spur plötzlich Gas zu geben, holte zu mir auf und es kam mir wie eine "Jagt" vor - ich dachte kurzzeitig er fährt mir erst von hinten, dann von der Seite ins Auto. Ich bekam richtig Angst. Wie aus dem Nichts nahm er dann plötzlich schnell eine Ausfahrt und war weg. Ich habe, bis ich zuhause ankam, wirklich gezittert, weil ich diese Situation so beunruhigend fand.

Zur Anmerkung:

ich fuhr einen Audi A7 Sportback (Auto von meinem Freund) und weiß, dass man in Autos "dieser Art und Klasse" eher Männer, "Protzer" vermutet als eine junge Frau am Steuer. Es war zu diesem Zeitpunkt dunkel draußen. Möglicherweise wollte der SUV-Fahrer ein Duell, eine Raserei, ein Rennen etc. provozieren indem er mich nicht vorbei lies.

Ich habe keine Zeugen im Auto dabei gehabt (nur meine 1-jährige Tochter) und habe auch keine Kamera. Das Kennzeichen des SUV's habe ich mir aber merken können. Lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Ich müsste ja eigentlich selbst auch eine "Nötigung" durch die Lichthupe und das Rechtsüberholen des Kleinwagen begangen haben oder? In dieser Hinsicht würde man mich ja dann auch belangen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Anzeige, delikt, Jurist, Strafrecht, Nötigung im Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Ist Täuschung (Stealthing) beim Sex strafbar, bzw sollte es das sein?

Stealthing: Wenn man heimlich das Kondom abzieht.

Wenn man zwar Sex haben will, aber klar macht das man auf Safer Sex besteht, sollte es dann Strafbar sein diese Vereinbarung heimlich zu brechen? Zum einen wegen möglichen Krankheiten, aber vor allem, weil eine Schwangerschaft ja auch gesundheitliche, finanzielle und emotionale Folgen mit sich zieht.

Genauso andersrum: wenn eine Frau sagt sie nimmt die Pille (oä) und das eine Lüge ist, sollte das Strafbar sein? Klar, wer schlau ist, nutzt einfach ein Kondom, aber grade in einer Beziehung vertraut man sich ja und spricht es gemeinsam ab. Aber wenn sie heimlich die Pille absetzt und ihm somit eine Vaterschaft aufzwingt, sollte das doch strafbar sein oder nicht? Oder findet ihr das ja die Frau die meisten Konsequenzen trägt, also ist es ok?

...

Der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB macht sich nach deutschem Recht strafbar, wer gegen den Willen einer anderen Person in das Opfer eindringt. Problematisch beim sog. „Stealthing“ ist, dass der Geschlechtsverkehr grundsätzlich einvernehmlich erfolgt.
Das Vorliegen einer Einwilligung schließt eine Strafbarkeit zwar generell aus, jedoch ist davon auszugehen, dass sich in diesen Fällen, in denen der Mann unbemerkt von seinem Sexualpartner das Kondom entfernt, dessen Einwilligung nur auf den „Safer Sex“, nicht aber auf Sex ohne Kondom, bezog.
Denn Voraussetzung einer Einwilligung ist stets, dass der Einwilligende Bedeutung und Folgen seiner Einwilligung erkennen und nach dieser Einsicht handeln kann.
Da der Mann beim „Stealthing“ das Kondom während dem Sex unbemerkt von seinem Sexualpartner entfernt, konnte sich dessen Einwilligung vor dem Sex hierauf auch nicht beziehen. Der Mann hat somit gegen den Willen des anderen den Beischlaf vollzogen und macht sich unter Umständen gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB strafbar.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-von-sog-stealthing_106109.html

Laut einem Schweizer Gerichtsurteil zählt dies als Vergewaltigung. In Deutschland scheint es dazu bisher keine feste Regel zu geben (so weit ich es herausfinden konnte).

Sollte beides Strafbar sein 86%
Nur Kondom abziehen sollte Strafbar sein 10%
Sollte NICHT Strafbar sein 5%
Schwangerschaft, Sex, Recht, Sexualität, Verhütung, Liebe und Beziehung, Männer und Frauen, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht