Ich bin Freiberufler (Kameramann), habe schon auf Rechnung gearbeitet, war aber noch nicht beim Finanzamt um mich anzumelden, hab 2015 erst sehr wenig verdient (unter 5.000 Gewinn, ca. 11.000 Umsatz) und mich in den Rechnungen immer auf § 19 Abs. 1 UStG bezogen. Dieses Jahr (2016) vermute ich, dass ich über die Grenze kommen könnte, ab der ich Steuern zahlen muss, ich bin aber nicht sicher. Sollte/Muss ich dann jetzt in 2016 in meinen Rechnungen die USt/MwSt ausweisen, mich irgendwann dieses Jahr beim Finanzamt anmelden und ab dann auch die Steuern ans Finanzamt abführen oder erst im nächsten Jahr (2017, vermutlich das erste Jahr nach meiner Überschreitung der Grenze)? Weiß da jemand bescheid? Danke!!
Ich bin Freiberufler (Kameramann), ab wann muss ich USt/MwSt erheben?
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