Folgendes Beispiel

Für das Jahr 2015 und 2016 wurde schuldhaft die Steuererklärung nicht eingereicht. Es folgte eine Schätzung bis hin zu einer Lohnpfändung.

Für 2015 wurde eine Nachzahlung von 476€ festgesetzt mit Versp. Zuschlag von 250€ und Säumniszuschlag von 67,50€

Für 2016 wurden 2403€ festgesetzt mit Versp. Zuschlag von 330€ und 144€ Säumniszuschlag.

Nun wurden die Erklärungen abgegeben welche beide eine Erstattung (2015: 700€ und 2016 100€) ergaben.

1. Frage: Waren bei der Festsetzung beider Jahre die Versp. Zuschläge nicht bereits zu hoch (max. 10% der festgesetzten Zahlung)?

2. Frage: Was wird bei der Nachzahlung nun tatsächlich abgezogen bzw. sind die Säumniszuschläge weiterhin rechtens?