Im Dezember 2018 habe ich mein Kleingewerbe abgemeldet, da ich in den Jahren seit 2014 (Gründungsjahr) nur weniger Hundert Euro Umsatz pro Jahr, im Jahr 2018 gar 0 Euro Umsatz erwirtschaftet habe. Gegenstand des Gewerbes war Computer-Reparaturen.

Im Jahr 2016 bin ich umgezogen habe aber vergessen mein Gewerbe ab- und wieder anzumelden. Das habe ich bei der Gewerbeabmeldung im Dezember aber entsprechend mitgeteilt.

Steuererklärung mit EÜR immer ordnungsgemäß erledigt, also mein Gewinn immer versteuert. (war ja immer schnell gemacht). Im Steuerjahr entsprechend 0 Euro angegeben.

Jetzt schickt mir das Finanzamt ein "Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit".

Auf Seite 2 steht der für mich relevante Punkt "Aufgabe". Hier sind Erlöse aus Veräußerungen, Entnahmewerte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und die Höhe des Aufgabengewinns bzw. Verlustes zu nennen.

Da ich in den Jahren nie ein etwas für mein Betrieb gekauft habe bis auf Visitenkarten (anno 2015) habe ich nie etwas angeschafft (kein Handy, Notebook, Werkzeuge etc.). Folge dessen habe ich auch entsprechend immer "Null" angegeben.

Habe ich mich korrekt verhalten oder habe ich etwas übersehen?