Hallo, in meiner Steuererklärung möchte ich richtigerweise angeben, dass ich 2x die Woche von meinem weiter entfernten Hauptwohnsitz zu meiner Arbeitsstätte pendele, den Rest der Woche (6x) von einer Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte zur Arbeit. Dort bin ich bisweilen aber noch nicht gemeldet. Tauscht sich das Finanzamt des Hauptwohnsitzes in solchen Fällen mit dem Finanzamt des nicht gemeldeten Zweitwohnsitzes aus? Falls ja, wird es zum Problem wenn ich dort nicht mit einem Zweitwohnsitz gemeldet bin? Dann müsste ich mich nämlich rückwirkend melden und evtl. ein Bußgeld in Kauf nehmen.

Wie geht das Finanzamt in solchen Fällen vor, wenn z.B. kein Zweitwohnsitz gemeldet ist. Wird der angegebene Betrag dann nicht ausgezahlt?

Vielen Dank für Eure Meinungen, vielleicht ist ja der ein oder andere Spezialist dabei!