amtsärztliches / vertrauensärztliches Attest für Finanzamt

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich möchte zukünftig meine Therapiekosten von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzten. Noch zahlt die Krankenkasse ca. 8 Stunden.

Es handelt sich um eine Psychotherapie bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung bei erschöpftem Stunden-Kontingent bei der Krankenkasse.

Das Finanzamt in NRW schrieb mir:

"Die Notwendigkeit einer Therapie ist vor Beginn der Maßnahme durch ein ausgestelltes amtsärztl./vertrauensärztl. Attest zu belegen, das auch über die Dauer der erforderlichen Teilnahme Auskunft geben muss. " Was ist das und wo bekomme ich es möglichst kostenlos?

Mein Hausarzt sagt, ich soll zum Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt sagt, sowas machen sie nicht ohne dass das Finanzamt dies schriftlich anfordert. Das Finanzamt will es aber nicht schriftlich anfordern und es muss ja auch im Vorraus bescheinigt werden.

Und da das Gesundheitsamt mich nicht kennt, sei sowieso ein Attest von einem Arzt nötig, der mich kennt, dies sei Grundvoraussetzung. Und außerdem koste das beim eine Gebühr von ca. 100 €.

Kennt sich hier jemand aus, wie ich vorgehen kann und was hier mein Recht ist? Ich komme mir etwas verarscht vor. Es ist kein Problem, von Ärzten und Krankenhäusern ein Attest zu erbringen, nur ist es eben nicht "amts- oder vertrauensärztlich".

Freue mich über Tipps von Euch.

Viele Grüße

Doro

Steuererklärung, Finanzamt, Psychotherapie, außergewöhnliche Belastung
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