Arbeitskleidung mit Firmenlogo, wer zahlt wenn im vertrag nichts von kostenbeteiligung steht?
Hallo,
ich habe schon im net darüber einiges gelesen, verstehe aber immer noch nicht, wie ich diesen fall verstehen kann.
Es geht um ein T-Shirt mit firmenlogo. Der Arbeitgeber verlangt 6,95 das mit dem nächsten gehalt verrechnet werden soll. Im Vertrag steht das der Arbeitnehmer sich verpflichtet sich entsprechend zu kleiden, sowie wenn seitens des arbeitgebers gewünscht, sich dem gewünschtem Erscheinungsbild anzupassen.
Steht aber nichts von einer Kostenvereinbarung...
Darf der Arbeitgeber nun diese 6,95 verlangen, bei einer geringfügigen Bechäftigung von Brutto 6,50e p/St.?
Darf der Arbeitnehmer sich dagegen wehren, oder ist er im Unrecht wenn er dies tut?