Hallo zusammen,

ich arbeite täglich von Montag bis Freitag von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, um anschließend an zwei Tagen in der Woche (montags + donnerstags von 17:30 bis 21:00 Uhr) zu einem Abendstudium (Fort-/Weiterbildung) zu fahren, welches sich über 2 Jahre erstreckt. Hier fahre ich direkt nach der Arbeit hin und fahre dazwischen nicht mehr nach Hause.

Ich wäre also über 8 Stunden unterwegs.

Meine Frage: Wird der Verpflegungsmehraufwand erst nach Verlassen der Arbeitsstätte berechnet (hier wäre ich dann natürlich weit unter 8 Stunden) oder tatsächlich ab Arbeitsbeginn morgens?

Wenn tatsächlich ab Arbeitsbeginn, könnte ich dies wie folgt angeben?

Weg zur Arbeitsstätte (einfache Entfernung): 8km x 230 Tage x 0,30 Weg zur Fortbilundg von Arbeitsstelle - Studium: 10 km x 80 Tage x 0,30 Weg von Studium - nach Hause: 15 km x 80 Tage x 0,30 + 80x Verpflegungsmehraufwand a 12 Euro

Falls nicht, wohl (leider) eher so:

Weg zur Arbeitsstätte (einfache Entfernung): 8km x 230 Tage x 0,30 Weg von zuhause - Studium (Hin- und Rückfahrt): 15 km x 80 Tage x 0,30 x 2