Hallo Forum,
unsere Baumschutzverordnung sagt, dass Pappeln und Weiden nicht geschützt sind. Ich habe viele ausgewachsene Weiden und Pappeln auf dem Grundstück innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, Durchmesser bis 60 cm? Kann ich die einfach fällen oder muss ich einen teuren Antrag stellen und dann Ersatzpflanzungen vornehmen?
Das verwilderte Grundstück war bisher nur als Pferdeweide genutzt, nicht als Garten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 (5) 2. heißt das, dass ich erst im Oktober fällen darf, oder?
Wenn von diesen Riesen einer auf einen Ahorn fällt, der nicht vom Schutz ausgenommen ist, was mache ich dann?
Dass ich aufpassen und das von Profis machen lassen soll, ist mir klar.
Danke für Eure Antworten