Steuerrecht, Entfernungspauschale, zwei Wohnsitze

Guten Tag miteinander,

es geht um folgendes:

Ich habe einen Hauptwohnsitz, an dem befindet sich mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Bekannte, Lebenspartnerin, Sportverein etc., ich denke, das ist hinreichend beleg- und begründbar, falls das Finanzamt da Zweifel haben sollte). Dann gibt es einen Zweitwohnsitz, an dem Ort, wo auch mein Arbeitsplatz ist (und an dem auch Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist).

Ich bin nicht qualifiziert für eine doppelte Haushaltführung, darum geht es auch nicht, das möchte ich auch gar nicht erreichen.

Die Frage ist folgende: Wenn ich von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz fahre (ca. 330km), am Freitagabend, um über das Wochenende an meinem Hauptwohnsitz zu sein, und dann am Sonntagabend oder Montagmorgen wieder zu meinem Arbeitsplatz bzw. Zweitwohnsitz zu fahren, kann ich für diese Fahrten die Entfernungspauschale beanspruchen und absetzen als Werbungskosten (also quasi an ~46 Tagen im Jahr)? Oder kann ich nur den kürzeren Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen? Nochmals, es geht hier nicht um doppelte Haushaltsführung und die dazugehörigen Heimfahrten, es ginge hier um den Arbeitsweg und was der Gesetzgeber als solchen ansieht.

Für Antworten, gerne auch etwas ausführend, falls Erfahrung oder Hintergrundwissen, bin ich sehr dankbar und wünsche einen guten Start ins Wochenende.

Steuererklärung, Arbeitsweg, entfernungspauschale, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz
Praktikumsstelle abgesagt, Arbeitgeber akzeptiert absage nicht, was nun? Komplizierter Sachverhalt.

Guten Tag zusammen, folgender Sacherverhalt:

Max Mustermann (M) hat bei einem schweizer Unispital eine Praktikumsstelle über den Zeitraum von 8 Wochen. Vertrag ist unterschrieben, monatl. Gehalt würde um die 1000SF betragen. Jetzt möchte M aber die Stelle nicht antreten und sagt daher zwei Monate vor Antritt der Stelle ab. Diese Absage wird vom Unispital nicht akzeptiert, da der Vertrag bindend wäre, es wird auf Antritt der Stelle bestanden. Nachvollziehbar, pacta sunt servanda.

Jetzt schaut sich M den unterschriebenen Vertrag an und findet keinerlei Hinweise darauf, was passiert, sollte eine Seite ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch sind nirgendwo etwaige Kündigungsfristen o.Ä. erwähnt. Es könnte also sein, dass dies durch ein allg. gültiges Gesetz geregelt ist (schweizer Recht, oder deutsches?).

Die Frage ist jetzt: Womit muss M rechnen, wenn er die Stelle dennoch nicht antritt, also Vertragsbruch begeht? Gilt dabei schweizer Recht, oder deutsches (M ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland, wo ist die Gerichtsbarkeit, käme es zu einem Rechtsstreit?)? Macht sich M womöglich schadensersatzpflichtig?

Es wäre nett, wenn Leute schreiben, die in diesen Dingen bereits Erfahrung haben. Ich weiß, dass hier niemand ein fundiertes Rechtsgutachten abgeben will/kann. Auch, dass hier niemand in die Verantwortung genommen werden kann. Einfach nur ein paar Gedanken diesbezüglich wären super.

Vielen Dank.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe
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