Hallo... Ich bin Pensionär (Vorruhestand) und beziehe Versorgungsbezüge. Jetzt bin ich in einem gemeinnützigen Verein tätig auf Basis eines Minijobs (pauschal versteuert) und der Übungsleiterpauschale (Jugendarbeit-Verantwortlicher) sowie im Ehrenamt ohne Vergütung. Kann ich Werbungskosten z.B. durch Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Telefon, Auswärtstätigkeit, nicht erstattete Fahrkosten usw. ansetzen? Diese sind im 4-stelligen Bereich. Dies vor dem Hintergrund, ich bezahle ja nur Steuern aus meiner Pension.

LG TDNNTTT