Schenkung rückgängig machen Grober Undank?

Hallo. Meine Oma hat meiner Mutter vor 4 Jahren das Haus geschenkt, weil meine Mutter nicht Kreditwürdig war. Dann als meine Oma Ihr das Haus schenkte, bekam sie ihren Kredit und konnte ihre wohnung ausbauen. Dann kam der erste Krach zwischen meiner Oma und meiner Mutter. Meine Oma wollte, dass Ihr Paypall Konto nicht mehr von meiner Mutter benutzt wird. Das Konto wurde nach antritt bei der Sparkasse gelöscht und nun fängt der ganze Spaß erst richtig an. Meine Mutter hat einen Typen kennengelernt, den sie vor kurzen geheiratet hat. ein suffkopf den sie niemals haben wollte naja. Jedenfalls verprach meine Mutter das Haus so schnell wie möglich wieder an meiner oma zurück zu geben. Meine Oma hat Lebenslanges Wohnrecht. Mein Onkel ist Ihr Pfleger und darf somit auch im Haus wohnen bleiben. Meine Mutter vernachlässigt diese Arbeit. Sie kümmert sich einen scheiß dreck und Ihr neuer Mann sagt schon. "Das ist mein Haus". Meine Mutter klaut dinke aus dem Keller die ihr nicht gehöhren wie Lacke fürs Auto oder Putzmittel oder sonstiges. Die Schenkungsurkunde und die Grundbuchschrift ist auch verschwunden. Jetzt hat der Man meiner Mutter schon das 7. Mal die Polizei geholt und so. Ist aber immer wieder abgehauen, da es für die Polizei auch nichts gebracht hatte. Ihr Mann sagte am telefon noch, dass es ein Psychoterror von meiner Oma aus seihe, was gar nicht stimmt. Ich glaube das der Man meiner Mutter zu Ihr mal gessagt hat, dass man das Haus ganz schnell bekommt und Ihr das alles so eintrichtert. Die sind richtig böswillig geworden und beschimpfen sich. Nur leider macht kein Anwalt seine Arbeit reichtig oder trauen sich nichtg so ran an die ganze sache. Jedenfalls unser Anwalt schreibt nur immer irgendwelche Briefe und es passiert ja trotzdem nichts. Auch beim schlichter wurde, so wie es im Grundbuch auch steht, dass jeder seins bezahlt, aber meine Mutter legt das bei Ihren anwalt immer so hin, als ob meinje Oma ja die scshuldige ist. Anfangs hab ich viele dinke noch geglaubt, was so meine Mutter mir gesagt hatte, aber wenn wirklich mal was kostet, meine Mutter bezahlt entweder nichts oder eben nur kleine unabgemachte Raten.

Leute bitte helft mir, Meiner Mutter muss das Handwerk gelegt werden und Ihr neuer Mann auch.

Haus, Familie, Recht, Grundbuch, Kinder und Erziehung, Schenkung
Renovierungsbedarf: Elternhaus kaufen oder den Eltern ein Darlehen anbieten?

Meine „kleine Schwester“ möchte ganz dringend das Haus unserer Eltern kaufen. Eigentlich ein Einfamilienhaus, aber auf der mittleren Etage ist eine abgeschlossene Wohnung, die wir bei unseren Besuchen zum Übernachten nutzen konnten.

In Zwei Monaten soll alles über die Bühne sein. Gedacht hat sie sich, sie zahlt 150.000€ an die Eltern. Von diesem Geld sollen dringende Sanierungsarbeiten (nasser Keller und Wände) sowie ein Behinderten gerechter Umbau des Badezimmers finanziert werden. Evtl. soll die Nachtspeicherheizung ersetzt werden gegen was günstigeres...Das Haus hat Reparaturstau, die Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht bekommen, deshalb kann sie das Haus nicht nutzen. Da ist auch noch die zu erwartende Pflege.

Daher findet meine Schwester den geringen Preis angemessen. Allerdings vergisst sie, das sie in den letzten 8 Jahren auf der mittleren Etage eine Massagepraxis betrieben hat, im Moment einen Bekannten ohne Mietzahlung unterbringt, und im März soll ihre Tochter dort einziehen.

Aktuell wird das Nachbarhaus verkauft. Meine Eltern waren immer stolz darauf, das sie die besseren Fenster (Doppelglas statt Einfachverglasung) die bessere Heizung (Nachtspeicheröfen statt Einzel Öl-Ofenheizung) und sowieso das größere Grundstück (Reihenendhaus statt Mittelhaus) haben. Das Mittelhaus soll 285.000€ bringen. Das das erzielt werden kann bezweifeln wir. Das Kaufangebot meiner Schwester ging nach dieser Info jedoch gleich um 10.000€ nach oben.

Nach den Reparaturen sollen mir anschließend 60.000€ überwiesen werden. 2 weitere Geschwister werden mit dem Pflichteil bedacht, wobei im Testament auch steht, das alle Enkel einen Obolus von jeweils 5000€ erhalten sollen. Auch die 5 Enkel, deren Eltern nur den Pflichtteil bekommen.

Um diesem Desaster zu entgehen haben wir uns überlegt, meinen Eltern 40.000€ als Darlehen anzubieten, und dieses soll als Grundschuld eingetragen werden. Meine Eltern sollen nichts zurückzahlen, sondern erst bei Verkauf des Hauses bzw. nach dem Tod des Länger lebenden soll die Schuld aus dem Gesamterbe beglichen werden. Seltsamerweise sträuben sich die Eltern, unser Angebot anzunehmen, und ein kleiner Mann im meiner Ohr sagt mir: das Haus wurde schon verkauft...

Nun gut, meine Frage:

Ist es rechtens meinen Eltern ein Darlehen anzubieten, das nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden soll? Kann oder muss ich es verzinsen lassen? Irgendwo habe ich was von 3% gelesen, ansonsten wäre es eine Schenkung. Schenken wollen wir aber beim besten Willen nicht.

Das mir zu überweisende Geld stellt ja eine Schenkung dar, muss sich meine Schwester auch noch eine Schenkung anrechnen lassen, obwohl sie 150T bezahlt hat, wenn der Erbfall in den nächsten 10 Jahren eintritt?

Und wie und wann bekommen die Enkel das Geld.?

Kompliziert und viel zu lang, ich hoffe, ich erhalte trotzdem Antworten zu meinem Problem, und wünsche ein erholsames Wochendende.

Recht, Erbrecht, Darlehen, Schenkung, Wirtschaft und Finanzen
Nichtannahme einer Schenkung?

Onkel und Tante  haben mit meiner Frau vor 13 Jahren einen Schenkungsvertrag über ein Haus gemacht. Sinn war es, wenn der erste verstirbt(dann muss man eine Auflassung auslösen,um die Schenkung anzunehmen), dass wir die Raten weiter zahlen. Damit der noch Lebende (mit Niessbrauchsrecht) im Haus bleiben kann, wenn er die Raten nicht zahlen kann und damit das Haus in Familienbesitz bleibt. Sie waren damals sehr allein, der einzige Sohn war bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Die Schwiegertochter/Witwe verbot jeden Umgang mit den 2 Enkeln, es gab null Kontakt.Das hat sich völlig geändert. Die Enkel sind über 30, es gibt innigen Kontakt, die verwitwete Tante ist  oft bei der Enkelin in deren grossem  Haus mit 2000qm Umschwung. Das Wohnzimmer ist voll von Fotos von den Familien, wo früher nur ein Bild von uns stand. Das ist ja gut so.Wir hatten den Onkel öfters gefragt, wie die Abzahlung läuft, er lachte...Super und fand immer einen Vorwand um vom Thema wegzukommen. Nun bekamen wir erstmals Einsicht in die Unterlagen.Das Haus  wurde um 2000 gebaut, praktisch wurden fast nur die Zinsen bedient, es gibt 3 grosse Kredite. So wurde ein hoher 5-stelliger Kredit monatlich nur mit in die 60 Euro monatlich "abgezahlt". Es wurden weitere Kredite aufgenommen, so wurde völlig überteuert ein Neuwagen gekauft, dafür gab es von Autohändlers Bank einen 5-stelligen Extrakredit. Es z.B.wurde ein Bausparvertrag über 100000Euro abgeschlossen mit fast 80jährigen: Einzahlung 10 Euro im Monat??? Ich bin seit einem schweren Autounfall vor 4Jahren arbeitslos und nun völlig ohne Einkommen, meine Frau hat einen normalen Bürojob. Kann man diese Wahnsinns"Schenkung"  noch ablehnen?

Erbrecht, Schenkung
Jobcenter fordert den Wert einer Schenkung zurück, was nun?

Hallo zusammen,

Ich stelle hier die Frage, da ich mich mit diesem Zusammenhang gar nicht auskenne und auch nicht weiß, wie ich bzw. meine Familie weiter vorgehen soll, da das Thema viel zu komplex ist. Ich hoffe auf solidarische Hilfe und bin für jede Unterstützung dankbar! :-)

Meine Eltern haben ein Haus gebaut, sich Scheiden lassen und das Haus an meinen Bruder überschrieben, samt Schulden. Da meine Mutter nun seit längerem krank ist, und Leistungen nach dem SGB II erhält, fordert das Jobcenter nun den Ausgleich der Leistungen an meine Mutter, durch den Wert der Schenkung, die an meinen Bruder ging, zurück. Das Jobcenter geht dabei sehr gütig vor und fordert pro Jahr nur einen Betrag von 15.000 €, den mein Bruder und seine Frau natürlich unmöglich zahlen können. Mein Vater ist seit der Scheidung unauffindbar. Mein Bruder hat durch die Übernahme das Hauses viele Schulden, da meine Eltern noch nicht viel zurück gezahlt haben. Außerdem hat mein Bruder während des Hausbaus und auch zu jeder Zeit danach weiterhin meine Eltern finanziell unterstützt, sodass er tatsächlich insgesamt mehr in das Haus hereingesteckt hat, als beide Elternteile zusammen.
Weiterhin weiß ich noch, dass mein Bruder und seine Frau die offenen Forderungen erstmal nicht zurück zahlen müssen, sofern sie nicht über eine bestimmte Höhe/ Mindestgrenze an Einkommen verfügen. Das bedeutet, dass ihr Einkommen zwar gerade so unter der Grenze ist, aber es auch erstmal so bleiben muss, sofern sie nicht ein paar 10.000 € auf einmal auftreiben können. Wenn man ein Kind erwartet, ist das jedoch fatal, da man darauf achten muss, nicht zuviel zu verdienen und gleichzeitig ein Kind zu versorgen hat

Es ist ein unglaubliches Familiendrama, welches in dieser kapitalistischen Gesellschaft, tatsächlich Familien voneinander trennen kann, da sich alles nur noch um Geld dreht und nicht um einzelne individuelle Problematiken. Ich selbst bin Studentin und in das Thema nicht in gänze eingeweiht und durch das Gewusel im Internet werde ich zurzeit auch nicht schlau. Würde ich zu einer juristischen Hilfsorganisation gehen, würde man mir in meinem Fall wohl sagen, dass ich mich in das Thema nicht einmischen darf, weil es mich nicht betrifft.

Wo fängt man also an? Wie kann man den Tatendrang des Jobcenters entschleunigen? Ist das Haus wirklich eine Schenkung gewesen, wenn mehr Schulden, als Wert verschenkt wurden? Ist es wirklich eine Schenkung, wenn mein Bruder finanziell das meiste ins Haus reingesteckt hat, das Haus jedoch den Eltern gehört?

Es ist kurz vor Weihnachten, mein Bruder und seine Frau bekommen ein Kind, Mutter ist krank und das Jobcenter drängt. Keiner möchte mit dieser Problematik am Weihnachtstisch zusammen sitzen und stillschweigend irgendwen beschuldigen.

Hoffentlich habt ihr einen Rat! Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit.

Recht, leistungsanspruch, Schenkung, Übertragung
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung
Kann man den Hausschenkungvertrag rückgängig machen? Bitte den Nachtrag beachten

Meine Schwägerin und mein Mann bekamen vor 9,5 Jahren das Haus der Mutter per Notar zur Schenkung. Mein Mann ist vor 6 Jahren verstorben und ich bin in Alleinerbin. Im Notarvertrag heißt es: Die interne Beteiligung an der Gesellschaft bürgliches Rechts beträgt je 50 %. Die Gesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit dessen Erben fortgeführt. Meine Schwiegermutter hat Nißbrauchrecht. Sie ist jetzt ins Altenheim bekommen. Nun verlangt meine Schwägerin die Rücknahme des Vertrages, damit das Heim bezahlt werden kann. Ich behaupte aber, das sie mich aus dem Erbe raus haben möchte um dann , im Falle des Todes der Schwiegermama, alleine zu erben. Ich glaube die Kosten des Heimes können aus der guten Rente und der Vermietung gezahlt werden. Dies möchte meine Schwägerin anhand von Dokumenten nicht belegen. Weiter heißt es im Notarvertrag: Der Übergeber ist berechtigt, die unentgeltliche Rückerstattung des Grundbesitzes zu verlangen wenn....der Erwerber vor dem Übergeber verstirbt.

Ich verstehe dies nicht, erst heißt es....die Gesellschaft wird durch die Erben fortgeführt und weiter unten heißt es kein Erbe wenn (mein Mann) stirbt. Ich gönne meiner Schwiegermama von ganzen Herzen das gute Altenheim. Aber kann mich meine Schwägerin wirklich einfach so aus dem Vertrag herausnehmen? Sie würde ja auch zurücktreten und dann im Erbfall alleine erben. So hatte mein Mann dies nicht gedacht, er wollte mich abgesichert wissen.

NACHTRAG: Es gibt eine Vorsorgevollmacht ( ausgestellt vor dem Tod meines Mannes) dort heißt es: Im Falle von schwerer körperlicher, geistiger......Erkrankung...dauerhaft in der Entscheidungsfähigkeit beinträchtigt bevollmächtige ich ( Schwiegermutter) meine Kinder  XXXX und YYY mich jeweils einzeln in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dann werden einzelne Punkte aufgeführt....Vermögen...Arzt....Imobilien verwaltung und auch Imobilien verkauf. Meine Vollmachtnehmer sind von den Beschränkungen des Insichsgeschäfts befreit. 

Mein Mann wurde aus dieser Vollmacht herausgestrichen; aber NICHT beurkundet durch einen neues Datum mit offiziellen Stempel.( Ich nehme an, daß dies von meiner Schwägerin getan wurde). Heißt dies für mich: Da ich in das Erbe ja eingetreten bin, habe ich auch die Vollmacht mit übernommen? Dann könnte meine Schwägerin ja gar nicht Alleine bestimmen. Meine Schwiegermutter ist wegen der schwere der Demenz ins Altenheim gekommen. Eine Pflege Zuhause war nicht mehr möglich. 

Erbrecht, Schenkung
Schenkung Haus, Geschwister auszahlen

Folgendes, ich plane das Haus mit Grundstück meiner Eltern zu übernehmen, offiziell geschätzter Wert 276.000,00 EUR, in einem Teil des Hauses sollen meine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Meine beiden Geschwister haben jeweils schon 50.000 EUR bekommen.

Meine Eltern waren bei einem Notar um einen Vertrag für die Schenkung an mich sowie die bereits gezahlten 100.000 EUR zu regeln. Vor diesem Besuch wurde davon ausgegangen, dass ich meinen Geschwistern noch eine Ausgleichszahlung zu leisten habe. Der Notar äußerte sich natürlich nicht über die Summe, gab jedoch zu bedenken, dass dieses Wohnrecht auch berechnet werden sollte. Als kleinen Hinweis hat er uns noch zwei kleine Sachen mit auf den Weg gegeben: statistische Lebenserwartung und Kaltmiete.

Daraufhin haben wir 30 Jahre (Lebenserwartung meiner Mutter nach Statistik) * einen niedrigen Mietsatz von 500 EUR (Wohnung hat etwa 100qm) gerechnet, das entspricht 180.000 EUR

276.000 minus 100.000 minus 180.000 = nichts mehr

Das besagt ja irgendwie das ich "leer" ausgehen würde, bzw. sogar eine Zahlung von meinen Geschwistern bekommen sollte.

Ist ja Blödsinn, will ICH nicht und wollen meine Eltern nicht.

Jetzt haben wir uns mal zusammen gesetzt und diese Punkte erläutert: Wie man sich denken kann, gab es natürlich Streit.

Mein Bruder besteht auf eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR. Meine Schwester kann diese ("meine") Rechnung nachvollziehen.

Da ich davon ausgegangen bin einen Teil auszuzahlen, wäre ich generell bereit an meine Geschwister zu zahlen, jedoch nicht in dieser Höhe, da ich ja laut DIESER Rechnung eigentlich ja eh schon benachteiligt wäre. (Benachteiligt ja nur wenn die 30 Jahre voll ausgeschöpft werden, im Vorteil (rein finanziell) wenn meine Eltern nach Unterschrift versterben)

Nun meine Frage: Habe ich einen groben Fehler in dem Denkansatz? Wie könnte man das alternativ rechnen?

Erbrecht, Geschwister, Schenkung, Auszahlen
Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung

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