Hund wurde geschenkt, Vorbesitzer wollen ihn wiederholen?

Hallo, die Frage ist echt dringend. Ich stelle die Frage für eine Freundin. Sie hat vor 3 Monaten einen Welpen von ihrer ehemaligen Besten Freundin geschenkt bekommen.

Sie war dort ist extra weiter gefahren und hatte auch ihre Partnerin dabei. Dort wurde ihr der Welpe geschenkt, weil sie ihn unbedingt „weg haben“ wollten. Der Hund ist gechippt, meine Freundin meinte mehrfach das sie die Unterlagen mit den Chipdaten bitte mit einpacken sollen. Dies wurde „ausversehen“ vergessen. Es sollte nachgeschickt werden, wurde es aber nie.

Nun behauptet ihre ehemalige beste das der Hund ja nie ihr gehört habe und das sie diese Woche vorbei kommen werden um ihr den Hund wegzunehmen, gedroht wird auch mit Polizei etc. Begründung dafür ist das der Hund angeblich unter einer „toxischen Beziehung“ leiden würde. Obwohl das absolut nicht zutrifft. Dem Hund geht es super und er hat alles was er braucht. Auch vom Verhalten her, geht es ihm prima.

Jetzt ist meine Frage, können die das einfach so machen? Herfahren und ihr einfach den Hund den sie ihr geschenkt haben wegnehmen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, allerdings sehr viele Chatverläufe in denen nochmal gesagt wurde, dass ihr der Hund geschenkt wurde + ihrer Partnerin die mit als Zeugin dort war. Es waren quasi 4 Personen anwesend, 2 Leute denen der Hund vorher gehört hat und meine Freundin + Partnerin. Und wenn es soweit kommt, kann man das Amt einschalten? Da die Vorbesitzer bereits jetzt wieder einen erneuten Wurf bekommen haben, sprich sie züchten haben dies aber nicht gemeldet.

Hund, Haustiere, Schenkung, zurückholen
Super Chat vom YouTube als Schenkung: kann man auf dem Geschäfts-Paypalkonto ohne Abzug der Steuern, ohne Erstellung der Rechnung einfach erhalten?

Hallo, ich bin Youtuber und plötzlich bin ich populär geworden und durch den Live-Stream erhalte ich Geld als Schenkungen (Super Chat) auch reine Schenkung (Geld ) auf dem Geschäfts-Paypalkonto. Das Geld ist nicht nur das Geld, sondern ist das für mich die freundlichen Unterstützungen und die Freundlichkeit der Zuschauern. Diese Schenkungen habe ich mit eigenen Mühen und eigenen Einsätzen erhalten und sie haben mir gezielt geschenkt. Ich möchte daher nicht sie abziehen lassen.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Muss ich trotzdem Gewerbe anmelden? Nach der Anmeldung muss ich zwingend die Steuer bezahlen?
  2. Monatlich erhalte ich diese Geld-Schenkungen unter 450 EUR(fast 450 EUR)
  3. Wie kann man diese Geld-Schenkung ohne Abzug der Steuern zukünftig auch erhalten?
  4. Ich habe kürzlich ein Geschäftskonto des Paypals aufgemacht und darauf bekomme ich auch das Geld als Schenkungen. Nun bin ich vom Paypal gezwungen, den "Kunden" Rechnungen zu schreiben. In kürzer Zeit müssen die Rechnungen gestellt werden. Sonst wird das Konto gesperrt. Wie kann ich als reine Schenkungen auf diesem Konto erhalten? Sollte ich nicht ein Geschäfts-Konto, sondern ein Privatskonto aufmachen?

Zukünftig möchte ich als Youtuber als Einzelunternehmer tätig sein. Zurzeit erhalte ich das ALG 2 (seit ein paar Monate). Ich möchte dem Amt nicht wissen lassen, welchen Kanal ich habe, da das zu privat ist.

Das Jobcenter wurde von mir erklärt, dass ich ein eigenes Geschäft mit der Kombination vom Sozial-Media. Keine Accounts meiner SNS möchte ich dem Amt weitergeben. Ist das machbar?

Vielen Dank!

Recht, ALG II, PayPal, Schenkung, YouTuber, Wirtschaft und Finanzen
Schenkung rückgängig machen Grober Undank?

Hallo. Meine Oma hat meiner Mutter vor 4 Jahren das Haus geschenkt, weil meine Mutter nicht Kreditwürdig war. Dann als meine Oma Ihr das Haus schenkte, bekam sie ihren Kredit und konnte ihre wohnung ausbauen. Dann kam der erste Krach zwischen meiner Oma und meiner Mutter. Meine Oma wollte, dass Ihr Paypall Konto nicht mehr von meiner Mutter benutzt wird. Das Konto wurde nach antritt bei der Sparkasse gelöscht und nun fängt der ganze Spaß erst richtig an. Meine Mutter hat einen Typen kennengelernt, den sie vor kurzen geheiratet hat. ein suffkopf den sie niemals haben wollte naja. Jedenfalls verprach meine Mutter das Haus so schnell wie möglich wieder an meiner oma zurück zu geben. Meine Oma hat Lebenslanges Wohnrecht. Mein Onkel ist Ihr Pfleger und darf somit auch im Haus wohnen bleiben. Meine Mutter vernachlässigt diese Arbeit. Sie kümmert sich einen scheiß dreck und Ihr neuer Mann sagt schon. "Das ist mein Haus". Meine Mutter klaut dinke aus dem Keller die ihr nicht gehöhren wie Lacke fürs Auto oder Putzmittel oder sonstiges. Die Schenkungsurkunde und die Grundbuchschrift ist auch verschwunden. Jetzt hat der Man meiner Mutter schon das 7. Mal die Polizei geholt und so. Ist aber immer wieder abgehauen, da es für die Polizei auch nichts gebracht hatte. Ihr Mann sagte am telefon noch, dass es ein Psychoterror von meiner Oma aus seihe, was gar nicht stimmt. Ich glaube das der Man meiner Mutter zu Ihr mal gessagt hat, dass man das Haus ganz schnell bekommt und Ihr das alles so eintrichtert. Die sind richtig böswillig geworden und beschimpfen sich. Nur leider macht kein Anwalt seine Arbeit reichtig oder trauen sich nichtg so ran an die ganze sache. Jedenfalls unser Anwalt schreibt nur immer irgendwelche Briefe und es passiert ja trotzdem nichts. Auch beim schlichter wurde, so wie es im Grundbuch auch steht, dass jeder seins bezahlt, aber meine Mutter legt das bei Ihren anwalt immer so hin, als ob meinje Oma ja die scshuldige ist. Anfangs hab ich viele dinke noch geglaubt, was so meine Mutter mir gesagt hatte, aber wenn wirklich mal was kostet, meine Mutter bezahlt entweder nichts oder eben nur kleine unabgemachte Raten.

Leute bitte helft mir, Meiner Mutter muss das Handwerk gelegt werden und Ihr neuer Mann auch.

Haus, Familie, Recht, Grundbuch, Kinder und Erziehung, Schenkung
Wer bekommt vor Gericht recht?

Person A zieht in eine Mietwohnung ein und bekommt beim Einzug gesagt das die Küche ihm gehört, er damit machen kann was er will und er sie beim Auszug mitnehmen kann. Die Küche wurde mündlich "geschenkt".

Seit dem Person A die Wohnung gekündigt hast ist das Verhältnis zwischen Person A und Person B eher unter Spannung als das man vernünftig mit einander reden könnte?

(Die Küche besteht aus einem Kühlschrank, einem Backofen, 2 Schränken.)

Person A zieht aus der genannten Mietwohnung nach einem Jahr wieder aus und lässt alles bis auf den genannten Kühlschrank in der Mietwohnung zurück.

Person B, der Vermieter fordert nach dem Auszug von Person A jetzt aber den Kühlschrank zurück und sagt das der Kühlschrank ihm gehört.

Person B droht Person A mit Anzeige.

Was wird passieren? Kommt die Polizei und stellt den Kühlschrank sicher?

Kommt Person A damit durch und darf den Kühlschrank behalten?

Oder bekommt Person B recht und Person A muss den Kühlschrank zurück bringen?

Wenn Person B recht bekommt, mit welchen Strafen ist für Person A zu rechnen?

Vielleicht hat ja von euch schon mal jemand etwas ähnliches erlebt, danke für eure Hilfe im vorraus!

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%
Kühlschrank, Recht, Besitz, Diebstahl, Konflikt, Mieterrecht, Rechtsstreit, Schenkung, Strafe, Besitzrecht
Schenkung Haus, Geschwister auszahlen

Folgendes, ich plane das Haus mit Grundstück meiner Eltern zu übernehmen, offiziell geschätzter Wert 276.000,00 EUR, in einem Teil des Hauses sollen meine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Meine beiden Geschwister haben jeweils schon 50.000 EUR bekommen.

Meine Eltern waren bei einem Notar um einen Vertrag für die Schenkung an mich sowie die bereits gezahlten 100.000 EUR zu regeln. Vor diesem Besuch wurde davon ausgegangen, dass ich meinen Geschwistern noch eine Ausgleichszahlung zu leisten habe. Der Notar äußerte sich natürlich nicht über die Summe, gab jedoch zu bedenken, dass dieses Wohnrecht auch berechnet werden sollte. Als kleinen Hinweis hat er uns noch zwei kleine Sachen mit auf den Weg gegeben: statistische Lebenserwartung und Kaltmiete.

Daraufhin haben wir 30 Jahre (Lebenserwartung meiner Mutter nach Statistik) * einen niedrigen Mietsatz von 500 EUR (Wohnung hat etwa 100qm) gerechnet, das entspricht 180.000 EUR

276.000 minus 100.000 minus 180.000 = nichts mehr

Das besagt ja irgendwie das ich "leer" ausgehen würde, bzw. sogar eine Zahlung von meinen Geschwistern bekommen sollte.

Ist ja Blödsinn, will ICH nicht und wollen meine Eltern nicht.

Jetzt haben wir uns mal zusammen gesetzt und diese Punkte erläutert: Wie man sich denken kann, gab es natürlich Streit.

Mein Bruder besteht auf eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR. Meine Schwester kann diese ("meine") Rechnung nachvollziehen.

Da ich davon ausgegangen bin einen Teil auszuzahlen, wäre ich generell bereit an meine Geschwister zu zahlen, jedoch nicht in dieser Höhe, da ich ja laut DIESER Rechnung eigentlich ja eh schon benachteiligt wäre. (Benachteiligt ja nur wenn die 30 Jahre voll ausgeschöpft werden, im Vorteil (rein finanziell) wenn meine Eltern nach Unterschrift versterben)

Nun meine Frage: Habe ich einen groben Fehler in dem Denkansatz? Wie könnte man das alternativ rechnen?

Erbrecht, Geschwister, Schenkung, Auszahlen
Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?

Hallo,

Ich (m/26) habe im Februar Jemanden (w/22) in meine kleine Wohnung aufgenommen die zuvor von Zuhause rausgeflogen ist.

Angekommen bei mir hatte Sie einen Hund dabei, geplant war das Sie eine Woche bleiben kann, wohl gemerkt eine 40m² Wohnung.

Ich wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass das schwierig werden könnte, denn schließlich fliegt man nicht ohne Grund von daheim raus.

Die Chance das man sich auf den Keks war also groß, aus der einen Woche wurden schließlich insgesamt sechs, durchzogen von Diskussionen.

Ich musste natürlich nachwievor Arbeiten gehen, die Person war aber auch nach mehrfachen nachhaken nicht bereit sich etwas neues zu suchen oder gar die bestehenden Probleme anzugehen, sogar dann nicht als ich meine Unterstützung anbot.

Es endete damit, das Sie tatsächlich gedroht hat während meiner Abwesenheit meine Einrichtung zu verwüsten und mir mit dem Tode gedroht hat.

Nicht das mich das sonderlich interessiert hat, ich habe viel mit Menschen zu tun die an psychischen Krankheiten leiden, doch ich lasse mich nicht von meinem Gast in meiner Wohnung anschreien und schon gleich dreimal nicht bedrohen.

Solch ein undankbares Verhalten troz der Tatsache das ich keinen Cent verlangt habe was Essen&Trinken und natürlich die Unterkunft betrifft, lasse ich nicht auf mir sitzen, ich habe das getan weil ich mal in einer ähnlichen Situation war und leider niemanden hatte der mir unter die Arme greifen wollte.

Am besagten Abend an dem Sätze gefallen sind die mich dazu mehr oder weniger gezwungen haben Sie rauswerfen zu lassen von den Herrn in blau,

(schließlich werde ich niemanden mit Gewalt aus meiner Wonung zerren, das kann ärger geben wenn dann die Fakten verdreht werden, besonders wenn es sich um eine Frau handelt)

habe ich selbstverständlich mich um den Hund gekümmert, der konnte nichts dafür, aber ich muss viel arbeiten und es nicht gesund für einen Welpen knapp 15 Stunden am Tag alleine Zuhause zu sein, von der StubenUNreinheit mal abgesehen.

Die besagte person hat mir dann natürlich sämtliche Sachen an den Kopf geworfen, Sie behauptete den Hund aus Tscheching geschenkt bekommen zu haben und an die Papiere momentan nicht ran zu kommen.

Ich habe den Zwergspitz einer netten Familie geschenkt die sich jetzt rührend um das kleine Flauschwesen kümmert, heute bekam ich einen Anruf von dem angeblichen Besitzer, dieser sagte mir das die, die ich meiner Wohnung geworfen habe jetzt natürlich nicht mehr dafür zahlen will und jetzt mir die "Rechnung" aufhalzen will.

Ich frage mich natürlich warum Sie gelogen hat, wo ist der Sinn? aber muss ich denn tatsächlich jetzt dafür aufkommen? zum Zeitpunkt der Hundübergabe an die Familie besaß ich den Hund, der Eigentümer war zu diesem Zeitpunkt aber Niemand, das habe ich überprüfen lassen, er war gechipt aber ohne Eintrag und die Familie hat ihn natürlich jetzt angemeldet, geimpft etc.

Ich möchte auf garkeinen fall für den Hund blechen, der Hund hat es jetzt besser und nur darum ging es mir.

Hund, Haustiere, Recht, Vertrag, Haftung, Schenkung
Haus an Tochter verschenkt... Nach 2 Jahren arbeitslos geworden.

Hallo es geht um eine Bekannte von mir.

Eine Freundin hat vor gut 2 Jahren ein Haus von Ihrer Mutter überschrieben (Schenkung) bekommen. Sie lebt nun darin mit Ihrem Mann und Ihren Söhnen.

Nun wurde die Mutter 2 Jahre nach der Schenkung Arbeitslos. Sie steht nun Mittellos da, hat eigentlich Anspruch auf Unterstützung vom Amt, weil Sie Jahrelang einbezahlt hat.

Sie bekommt nun kein Arbeitslosengeld mehr und das Amt verweigert Ihr jegliche Unterstützung. Sie bekommt auch kein Hartz4.

Es wird gesagt Sie solle doch das Haus zurückverlangen, da die Schenkung erst 2 Jahre her wäre.

Die Mutter hat nichts beiseite, und wird nun von der Tochter und Ihrem Mann Unterstützt so gut es geht. Miete/Essen etc...

Zum Zeit der Schenkung war die Arbeitslosigkeit nicht absehbar. Sie war 25 Jahre in dem Betrieb angestellt. Und wie bereits erwähnt, 2 Jahre nach der Hausschenkung wird die Dame Arbeitslos und man verweigert Ihr nun sämtliche Unterstützung.

Kann mir hier bitte einer weiterhelfen, die sind nervlich am Ende. Sollen die nun ausziehen, und die Mutter einziehen lassen? Bzw das Haus zurückgeben (Das verlangt das Amt von der Mutter, Sie sagen das ist erst 2 Jahre her, verlangen Sie das Haus zurück)..

Ich bitte um Unterstützung, was kann man hier machen? Mann verweigert der Dame wirklich alles... Ihre jetzige Miete/Nahrung....

Danke Stuumon

Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Schenkung
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung