Darf ein Hartz IV Empfänger eine Geldleistung ablehnen, die er (ungefragt z.B. als Weihnachtsgeschenk) von einem Dritten als Gutschrift auf sein Girokonto erhalten hat, ohne zuvor gem. §516 Abs. 1 BGB mit dem Schenkenden über die Schenkung einig gewesen zu sein?

Die Schenkung liegt über der Freigrenze von 50€ und würde daher auf das Einkommen des Hartz IV Empfänges angerechnet. Vgl.: Sächsisches Landessozialgericht (Urteil vom 08.04.2010 - Az.: L 2 AS 248/09) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128879

Kann man die Gutschrift bei seiner Hausbank ablehnen? Sollte man die Geldleistung dem Absender zurücküberweisen (Verwendungszweck: Ablehnung der Schenkung) oder was sollte man tun, damit es beim JobCenter keine Anrechnung und vor allem keinen Ärger gibt?