Eine Schenkung soll durchgeführt werden. Der Notar setzt den Verkehrswert auf das doppelte der anvisierten Summe fest. Statt 30.000 Euro, die aufgrund verschiedener Faktoren realistisch sind sollen 60.000 Euro festgesetzt werden. Wir sind damit nicht einverstanden und befürchten bei Pflichtteilsansprüchen mehr zahlen zu müssen, als die kleine Immobilie tatsächlich wert ist. Spielt dieser Wert überhaupt eine Rolle, oder wird im Erbfall grundsätzlich durch ein Guachten der Zeitwert festgestellt? Der Notar ist bei der festzusetzenden Summe unkooperativ. Wer weiss weiter?